Organisation

Organisation der Akademie

Die Heidelberger Akademie der Wissenschaften hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist die Akademie der Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg. Sie genießt den besonderen Schutz und die Fürsorge des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (externer Link).

Der Vorstand leitet die Akademie. Er setzt sich aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und den Sekretaren beider Klassen zusammen. Das Plenum der Akademie wird aus den Mitgliedern (interner Link) der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse und der Philosophisch-historischen Klasse gebildet. Jeder Klasse können jeweils maximal 50 ordentliche Mitglieder angehören. Zusätzlich können jeweils bis zu 50 korrespondierende Mitglieder ernannt werden.

Forschungsvorhaben der Akademie werden durch projektbegleitende Kommissionen gefördert. Die Kommissionen unterstützen das Vorhaben bei der Durchführung durch Rat und Kontrolle.

Die Geschäftsstelle (interner Link) dient der Akademie und unterstützt sie in all ihren Angelegenheiten.

Medaille der HAdW

Der Vorstand

Hans-Georg Kräusslich

Hans-Georg Kräusslich

Präsident der Akademie

Er ist Virologe und war bis zum 30.09.2023 Dekan der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg. Von 2015 bis 2019 war Hans-Georg Kräusslich Sekretar der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse.

Sabine Dabringhaus

Sabine Dabringhaus

Sekretarin der Philosophisch-historischen Klasse

Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen u.a. die Geschichte des spätkaiserlichen Imperiums in China, Nationalismus im China des 20. Jahrhunderts und Geschichte der chinesischen Geisteswissenschaften.

Lutz Gade

Lutz Gade

Sekretar der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse

Seine Arbeitsgebiete umfassen insbesondere metallorganische Chemie, homogene Katalyse und Koordinationschemie (stereoselektive Katalyse) sowie funktionale Farbstoffchemie.

Die bisherigen Präsidenten

Die bisherigen Präsidenten

Das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin gibt es in der Akademie erst seit 1941. Die Amtszeit beträgt derzeit drei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

Bleistiftzeichnung der Iustitia. Sie träg ein langes, in Falten liegendes Kleid, in der linken Hand die Waagschale, rechts das Schwert und ein Tuch um ihre Augen gebunden.

Ombudspersonen

Die beiden Ombudspersonen der Akademie haben sich die Zuständigkeiten aufgeteilt. Es gibt eine Ombudsperson für den Bereich "Gute wissenschaftliche Praxis", eine andere Ombudsperson für den Bereich "Partnerschaftliches Verhalten" am Arbeitsplatz. Sie können jederzeit angeschrieben werden.

Personalrat

Personalrat

Der Personalrat vertritt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Akademie. Seine Aufgaben werden bestimmt durch das Landespersonal-vertretungsgesetz Baden-Württemberg. Der Personalrat setzt sich aus sechs durch die Beschäftigten der Akademie gewählten Personen zusammen.