Neues Info-Video
Filmporträt über das Deutsche Rechtwörterbuch
Der neue Fünfminuten-Film über die Forschungsstelle beschreibt, wie das Wörterbuch erstellt wird, gibt einen kurzen Einblick in Geschichte des Projekts und liefert ein paar Tipps und Tricks für die Benutzung der frei zugänglichen Onlineversion. Ein Klick auf das Bild genügt, um das Youtube-Video (als externen Inhalt) zu starten:
Neues DRW-Doppelheft
DRW-Doppelheft „Bd. 14, Lieferung 7 und 8“ erschienen
Anfang 2023 konnte das vierte Doppelheft von Band 14 des Deutschen Rechtswörterbuchs abgeschlossen werden. Die Doppellieferung enthält 1118 Wortartikel - beginnend mit „taugbar“ und endend mit „Toppschilling“.
Für Band 14 hat der Verlag das Design des DRW leicht überarbeitet. Das Format der Lieferungen wurde hierbei an internationale Standards angepasst. Für den, der seine DRW-Bände binden lässt, bedeutet dies aber keine wesentliche Veränderung, da das Druckformat im Inneren gänzlich unverändert ist, die Bände daher bei der Bindung in das gewohnte Format beschnitten werden können.
DRW-Tagung
Abgeschlossene Tagung „Landrechte und Landrechtsreformationen“ vom 29. bis 31. März 2023
Nach der Tagung über „Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen“, zu welcher der Tagungsband bereits erschienen (s.u.) ist, folgte Ende März 2023 als Seitenstück ein Blick auf die Landrechte und Landrechtsreformationen. Diese ähneln im Kern ihrem städtischen Pendant, wirken oft wie Vorläufer der heutigen Gesetze. Geregelt werden nicht nur die Organisation des städtischen öffentlichen Lebens samt Strafrecht und Prozess, sondern auch die Belange der Bürger, etwa das Familien- und Erbrecht.
Vor ca. 500 Jahren sorgte die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland für eine neue Generation der territorialen "Kodifikationen", die oft von gelehrten Juristen verfassten sog. Landrechtsreformationen. Nicht immer waren sie vom römischen Recht durchdrungen, aber doch deutlich systematischer als ihre Vorläufer. Der aufblühende Buchdruck ermöglichte die Verbreitung in oft aufwändigen Ausgaben mit kunstvollen Titelblättern. Doch was sind die besonderen Merkmale der Landrechtsreformationen? Gibt es wesentliche Unterschiede gegenüber den Stadtrechtsreformationen?
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen stellten auf der Tagung bedeutende Landrechte und Landrechtsreformationen vor und diskutierten über deren Inhalte und Sprache. Ein Tagungsband ist geplant.
Das detaillierte Programm der Tagung finden Sie hier (pdf).
Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth gratulierte
125 Jahre Deutsches Rechtswörterbuch - Jubiläum von 2022
Was ist ein Schnatbaum? Und was ein Stirnenstößer? Diese und viele andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW). Das Großwörterbuch zur historischen deutschen Rechtssprache feierte 2022 sein 125-jähriges Jubiläum. 1897 wurde mit der Arbeit an dem heute an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften beherbergten Forschungsprojekt begonnen. Rund 100.000 Wortartikel sind bereits gedruckt – und jedes Jahr kommen 1000 Artikel hinzu.
Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth gratulierte
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth gratulierte der Heidelberger Forschungsstelle zu dem ungewöhnlichen Jubiläum. In seinem Grußwort betonte er das zentrale Verdienst des Deutschen Rechtswörterbuchs bei der Aufarbeitung der deutschen Rechtssprache. Das Wörterbuch mache die „sprachliche Dimension unserer geschichtlichen Fachsprache“ erfahrbar. Die „Erkenntnisse, die sich einstellen, wenn das Deutsche Rechtswörterbuch die Wurzeln unserer gegenwärtigen Rechtssprache freilegt“, seien beachtlich. Wörtlich fügte Harbarth hinzu:
„Im 125. Jahr des Deutschen Rechtswörterbuchs ist es an der Zeit, der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch für die Pflege und Bewahrung unseres historischen Sprachschatzes unseren tiefempfundenen Dank auszusprechen und unserer Bewunderung für das bislang Erreichte Ausdruck zu geben. Der Weg, der vor 125 Jahren angetreten wurde, ist schon ein weites Stück gegangen. Und doch bleibt ,vieles verschollen und verloren Geglaubte […] noch zu lösen‘ aus ,der ganzen Sprache sämtlicher Schatz‘, so Jacob Grimm in seiner ,Poesie des Rechts‘. Die Aufgabe bleibt also ebenso gewaltig wie bedeutend.“
1400 Jahre Sprachgeschichte in einem einzigen Wörterbuch
Das Deutsche Rechtswörterbuch bildet die gesamte Entwicklung der deutschen Rechtssprache ab – von den ältesten (west)germanischen Sprachzeugnissen bis ins 19. Jahrhundert hinein. So stammt beispielsweise der älteste Nachweis für das Wort „Graf“ aus einer Königsurkunde von 479 n.Chr. Im Artikel „absetzen“ findet sich sogar ein Beleg aus der Zeit vor 384 n.Chr. – aus der vergleichend herangezogenen gotischen Bibel des Bischofs Wulfila. Neben hoch- und niederdeutschen Quellen finden im DRW unter anderem langobardische, altenglische, altfriesische und mittelniederländische Texte Berücksichtigung. Denn nur so kann die mitteleuropäische Sprach- und Rechtsentwicklung adäquat abgebildet werden. Kaum ein anderes Wörterbuch deckt einen solch weiten Zeitrahmen ab.
Über 100.000 Wortartikel sind fertig
In alphabetischer Ordnung sortiert, beginnt das Deutsche Rechtswörterbuch mit dem Artikel „Aachenfahrt“. 2021 wurden die letzten mit „S“ beginnenden Artikel fertiggestellt. Die Doppellieferung 5-6 zu Band 14 – mit den Artikeln von „Subjekt“ bis „Taufzeuge“ befindet sich gerade im Druck. Erstellt wird das Wörterbuch von einem interdisziplinär arbeitenden wissenschaftlichen Team. „Unser Ziel ist es, die teils komplexen Wortbedeutungen möglichst allgemeinverständlich herauszuarbeiten“, berichtet Professor Andreas Deutsch, der das Projekt seit 2007 wissenschaftlich leitet. „Da das Wörterbuch außer dem juristischen Kernwortschatz auch juristisch relevante Wörter der Allgemeinsprache erläutert, ist das DRW nicht nur ein Nachschlagewerk für Juristen und Rechtshistoriker, sondern für alle historisch Interessierten. Das sehen wir auch sehr deutlich an den Nutzerzahlen im Internet“.
Ein Forschungsprojekt in fünf deutschen Staaten
1897 als Projekt der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin gegründet, begann die Arbeit am Deutschen Rechtswörterbuch im Deutschen Kaiserreich. Über Jahre hinweg durchsuchten bis zu 250 Freiwillige aus unterschiedlichsten Ländern Europas wichtige Rechtsquellen nach relevanten Wörtern. Sie verzeichneten aussagekräftige Belegstellen auf Karteikarten. Die am Ende rund 2,5 Millionen „Belegzettel“ wurden im „Wörterbuch-Archiv“ in Heidelberg gesammelt, der späteren DRW-Forschungsstelle. Erst 1914 konnten die ersten Artikel fertiggestellt werden. Dann erschwerten der Erste Weltkrieg und die bald nach Gründung der Weimarer Republik einsetzende Weltwirtschaftskrise die Arbeit. Während der Nationalsozialistischen Terrorherrschaft hatte Forschungsstellenleiter Eberhard von Künßberg unter Repressalien zu leiden, weil er mit einer jüdischen Frau verheiratet war. Doch er lenkte das Projekt unbeirrt von politischen Einflussnahmeversuchen. Künßbergs Tod und der Zweite Weltkrieg brachten die Wörterbucharbeit zeitweilig zum Erliegen. Der Neuanfang während der deutschen Teilung gestaltete sich schwierig: Formal trat die „Akademie der Wissenschaften der DDR“ die Nachfolge der Preußischen Akademie an, doch konnte die in Heidelberg ansässige DRW-Forschungsstelle von Berlin (Ost) aus weder betreut noch finanziert werden. Daher fand das DRW bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften seine neue Heimat. Das DRW war somit ein deutsch-deutsches Gemeinschaftsprojekt. Der Verlag saß in Weimar, der Druck erfolgte in der DDR. Noch vor der Deutschen Wiedervereinigung begann für das DRW die Digitalisierung. Neben den „Belegzetteln“ der Anfangsjahre dient seither ein elektronisches Textarchiv als Grundlage für die Artikelbearbeitung. Bereits 1997 ging das DRW als eines der ersten Wörterbücher Deutschlands mit ersten Artikeln ins Internet. Heute bietet DRW-Online zahlreiche zusätzliche Recherchemöglichkeiten, die weit über das hinausgehen, was sich die Gründungsväter von 1897 haben vorstellen können.
Neuer Sammelband
Band „Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen“ in der Schriftenreihe des DRW erschienen
Andreas Deutsch (Hg.), Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen (Akademiekonferenzen 32; Schriftenreihe des Deutschen Rechtswörterbuchs), 681 Seiten, ca. 50 Abbildungen, Preis: 68,00 € - 978-3-8253-4898-4, Heidelberg: Universitätsverlag Winter, 2021.
Mit der „Newen Reformacion“ der Reichsstadt Nürnberg (1479) beginnt die bis ins 17. Jahrhundert reichende Epoche der ,Stadtrechtsreformationen‘. Mit diesen modernisierten Stadtrechten, die fast wie Vorläufer heutiger Kodifikationen wirken, suchten die selbstbewussten Magistrate ihre Unabhängigkeit zu demonstrieren und nutzten hierzu den aufblühenden Buchdruck. Von am römischen Recht geschulten Juristen geprägt, sind die Stadtrechtsreformationen systematischer als ihre Vorläufer. Sie enthalten aber oft weniger römisches Recht, als zu erwarten wäre.
Der Band porträtiert diese Quellengattung und liefert – in dieser Form erstmalig – Kriterien für ihre Abgrenzung. Um ein klares Bild auch im Unterschied zum älteren Recht zu gewinnen, werden nach einführenden Beiträgen zunächst einzelne mittelalterliche Stadtrechte vorgestellt. Dann folgen Beschreibungen der wichtigen Stadtrechtsreformationen und Beispiele gescheiterter Reformationen – auch mit Blick über den deutschsprachigen Raum hinaus.
Der Band enthält außer einer ausführlichen Einführung in die Thematik durch den Herausgeber Beiträge von Gerhard Köbler, Gerhard Dilcher, Arend Mihm, Bernd Kannowski, Katalin Gönczi, Dieter Pötschke, Almuth Bedenbender, Manshu Ide, J. Friedrich Battenberg, Heike Hawicks, Wendt Nassall, Klaus-Peter Schroeder, Johannes Laschinger, Anja Amend-Traut, Petr Kreuz, Sonja Breustedt, Christoph Becker und Stephan Dusil. Mehr Infos zum Band finden Sie beim Verlag: https://www.winter-verlag.de/de/detail/978-3-8253-4898-4/Deutsch_Hg_Stadtrechtsreformationen/.