
Das Akademienprogramm ist das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften. Es dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften und den historisch arbeitenden Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen von herausragender fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.
Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 77 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden derzeit 125 Projekte an 188 Arbeitsstellen (externer Link) finanziert.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem/einer oder mehreren Mitantragstellenden) bei einer der Akademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den folgenden Voraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung im Akademienprogramm entsprechen.
Einreichungen für das Akademienprogramm 2027 sind ab sofort bis zum 31.01.2025 möglich.
Nähere Informationen zum Akademienprogramm und den Ausschreibungsmodalitäten finden Sie auf der Ausschreibungsseite (interner Link).