Das Akademienprogramm ist das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften. Es dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften und den historisch arbeitenden Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen von herausragender fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.
Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 77 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden derzeit 125 Projekte an 188 Arbeitsstellen (externer Link) finanziert.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem/einer oder mehreren Mitantragstellenden) bei einer der Akademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den folgenden Voraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung im Akademienprogramm entsprechen.
Voraussetzungen für die Antragsstellung
- Das Vorhaben muss von überregionaler Bedeutung sein und im gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesse liegen.
- Die Antragstellung ist auf Vorhaben in den eingangs genannten Wissenschaftsbereichen beschränkt.
- Das Vorhaben muss sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.
- Es muss in thematischer und methodischer Hinsicht den jeweils aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen und über wissenschaftliches Innovationspotential verfügen.
- Es muss sich um ein modular aufgebautes langfristiges Vorhaben handeln (mindestens 12 und höchstens 25 Jahre), das innerhalb der geplanten Gesamtlaufzeit abgeschlossen werden kann. Daueraufgaben sind nicht förderfähig.
- Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.
- Eine Weiterqualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders in frühen Karrierephasen muss gewährleistet sein.
- Die Einbeziehung der Digital Humanities und die Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts sind Voraussetzung.
- Aufgenommen werden nur Vorhaben, die nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder durch eine andere Organisation durchgeführt werden können.
Kriterien für die Antragstellung an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (HAdW)
Das Verfahren vollzieht sich in zwei Stufen innerhalb eines zweijährigen Begutachtungs- und Auswahlzyklus. Zunächst ist ein Vorantrag an die Akademie zu stellen. Die Akademie prüft den Vorantrag und die Möglichkeit der Übernahme in ihre wissenschaftliche und organisatorische Betreuung. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind aufgefordert, vor Einreichung des Vorantrags ein beratendes Gespräch mit der Heidelberger Akademie zu führen. Die Bewerbung von Wissenschaftlerinnen und Anträge, die die Diversität des Wissenschaftssystems und seines Personals befördern, sind ausdrücklich erwünscht.
Die Anträge müssen bis zum 31.01.2025 bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften eingegangen sein. Einreichungen sind digital in einer einzigen PDF einzureichen.
Der Vorantrag muss das Projektkonzept, die Notwendigkeit seiner langfristigen Verfolgung und die geplante Durchführungsweise erkennen lassen und folgende Angaben enthalten:
- Name, fachliche und institutionelle Anbindung der Antragstellenden
- Titel, Fachgebiet und spezielle wissenschaftliche Ausrichtung des Vorhabens
- beabsichtigte Laufzeit sowie Sach- und Personalausstattung
- Kurzbeschreibung des Forschungsgegenstands (ggf. Beschreibung des zu erschließenden Bestands) und Forschungsmethode inkl. erster Überlegungen für ein Digital Humanities-Konzept
- Lebensläufe der Antragstellenden mit Publikationsliste (nicht mehr als eine DIN-A 4-Seite pro Person) und Angaben zu laufenden Drittmittelprojekten.
Die Projektbeschreibung sollte fünf Seiten nicht übersteigen (Schriftgrad Arial 11 pt., 1,2-zeilig). Anhänge dürfen maximal 10 Seiten umfassen. Über die Umfangsbegrenzung und die formale Gestaltung von Vollanträgen im Akademienprogramm informiert ein gesondertes Merkblatt (PDF).
Beratungstermine an der HAdW
Bei dem mehrstufigen Ausschreibungsverfahren und der damit verbundenen Verfahresdauer begleitet Sie die Wissenschaftsadministration der Akademie gerne in allen Phasen der Antragstellung. Als Einstiegsberatung werden zwei Online-Termine zum Akademienprogramm und der Ausschreibung 2027 angeboten, die gerne für erste Fragen zum Förderformat und den Antragsmodalitäten genutzt werden können:
Datum: 19.11.2024, 12-13h oder 13.12.2024, 10-11h (Einwahllink)
Wir bitten um eine kurze Nachricht, wenn Sie an einem der Termine teilnehmen möchten. Bei diesen beiden Infoterminen sollen Fragen rund um das Verfahren allgemein, Formalia, beantragbare Mittel, Laufzeiten etc. im Zentrum stehen. Für Fragen konkret zu Ihrem Projektantrag vereinbaren Sie bitte so früh wie möglich einen gesonderten Beratungstermin mit Frau Dr. Dieta Svoboda-Baas.
Zusatzförderung „Hilfskräfte zur Ausarbeitung eines Vollantrages“
Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) des Landes Baden-Württemberg gewährt der Akademie zusätzliche Fördermittel zur Unterstützung der Ausarbeitung eines Vollantrags. Finanziert werden Mittel für Hilfskräfte, die bei der Recherche, Materialerstellung etc., die zur Ausarbeitung des Vollantrages notwendig sind, unterstützen. Diese Mittel sind nur im Fall zur Aufforderung zum Vollantrag abrufbar. Der Antrag muss gleichzeitig mit der Einreichung der Antragsskizze als gesonderte Datei eingebracht werden und sollte eine Seite nicht überschreiten. Bitte skizzieren Sie die Aufgabe der Hilfskräfte, den Beschäftigungsumfang und die Beschäftigungsdauer. Eine Beschäftigung über den 31. Juli 2025 hinaus ist nicht möglich.