Geschichte der Akademie

Die Kurpfälzische Akademie der Wissenschaften in Mannheim (1763-1802)

Gemälde von Kurfürst Karl Theodor im Dreiviertelporträt in rotweißem Gewand.
Kurfürst Carl Theodor

Die Heidelberger Akademie der Wissenschaften sieht sich in der Nachfolge der „Academia Electoralis Scientiarum et Elegantiarum Literarum Theodoro-Palatina“, die der Pfälzer Kurfürst Carl Theodor (1742-1799) 1763 in seiner Residenzstadt Mannheim gründete. Ihre wichtigste Aufgabe bestand in der Erforschung der Geschichte und Natur des Landes; besonderes Ansehen erwarb sie sich jedoch durch ihre meteorologisch-astronomischen Beobachtungen und die Organisation einer internationalen Sammlung von Wetterdaten. Als nach dem Erbanfall Bayerns an die kurpfälzische Dynastie 1778 der Hof nach München verlegt wurde, wo seit 1759 eine eigene Landesakademie bestand, ließen Interesse an der Mannheimer Einrichtung sowie die finanziellen Zuwendungen an sie sehr rasch nach. Das Vermögen und die Sammlungen wurden 1802 nach München transferiert, die Mannheimer Akademie erlosch.

 

Heidelberger Akademie der Wissenschaften (1909-1933)

Portraitzeichnung von Heinrich Lanz, er steht leicht seitlich zum Betrachter und schaut in die Ferne. Er trägt ein schwarzes Frack und hat die Arme hinter dem Rücken verschränkt. Seine Haare trägt er kurz, dazu einen Vollbart mit ausgeprägtem Schnurrbart.
Heinrich Lanz

Nach mehreren gescheiterten Anläufen im 19. Jahrhundert verdankt die Heidelberger Akademie der Wissenschaften ihre Existenz dem Mäzenatentum der Mannheimer Industriellenfamilie Lanz. Sie stellte 1909 in Erinnerung an Heinrich Lanz († 1905), der die größte Landmaschinenfabrik Deutschlands betrieb, 1 Mill. Goldmark als Stiftungskapital zur Verfügung. Die neue Akademie entsprach in ihrer organisatorischen Anlage den anderen deutschen Akademien (Berlin, München, Göttingen, Leipzig): Zwei Klassen, die Mathematisch-naturwissenschaftliche und die Philosophisch-historische Klasse mit je einem Sekretar an der Spitze, die abwechselnd die Gesamtakademie vertraten.

Den Statuten von 1909 zufolge war die „Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Stiftung Heinrich Lanz“ (so die Bezeichnung bis ca. 1925) eine „Vereinigung von Gelehrten, zu dem Zwecke, die Wissenschaft zu pflegen, sie durch Forschungen zu erweitern, wissenschaftliche Untersuchungen anzuregen und sie zu unterstützen“. Jede Klasse umfasste zehn ordentliche Mitglieder, die ihren Wohnsitz in Heidelberg haben mussten, außerordentliche Mitglieder konnten aus dem übrigen Baden kommen. Sitz der Akademie ist seit 1920 das bisherige Großherzogliche Palais am Karlsplatz in Heidelberg.

Für größere eigene Projekte reichte die finanzielle Ausstattung nicht. In der Inflationszeit ging zudem das Stiftungskapital nahezu verloren, ohne dass die Heidelberger Akademie stattdessen regelmäßige staatliche Zuwendungen erhalten hätte; erst seit 1928 wurde sie vom badischen Staat mit Summen in wechselnder Höhe unterstützt. Als erste größere Unternehmungen wurden die „Bergung der Fossilienfunde von Mauer (Homo heidelbergensis)“ (Laufzeit 1910-1944) und „Das Babylonisch-assyrische Wörterbuch“ (Laufzeit 1912-1925) in Angriff genommen.

 

Die Heidelberger Akademie in der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945)

Zur Herausforderung durch die nationalsozialistische Ideologie und deren staatlicher Umsetzung verhielt sich die Heidelberger Akademie wie nahezu alle wissenschaftlichen Einrichtungen Deutschlands. Leitlinie des Handelns war das organisatorische Überleben, die Rettung der Institution. Für die Erreichung dieses Zieles wurde nahezu jeder Preis bezahlt, vor allem der Verzicht auf Rechtsbehauptung, Kollegialität und Solidarität mit verfolgten Mitgliedern sowie die Preisgabe wissenschaftlicher Standards bei Neuwahlen. Die opportunistische Taktik möglichster Anpassung und oft vorauseilender Gleichschaltung, um ein fragwürdig gewordenes Proprium zu retten, führte in schuldhaftes Versagen. Zwar betrieb die Akademie kein NS-typisches Forschungsvorhaben, aber bei Zuwahlen 1934/35 wurden fünf Nationalsozialisten gewählt, davon drei auf vakante Plätze in traditionell bei der Akademie ressortierenden Disziplinen (Astronomie, Geologie, Physiologie). Die „NS-Fraktion“, obwohl eine kleine Minderheit unter den 37 ordentlichen Mitgliedern, ging unter der Führung des Physiologen Johann Daniel Achelis sofort daran, die jüdischen Mitglieder aus der Akademie zu vertreiben. Da die Betroffenen zunächst nicht bereit waren, dem Druck nachzugeben und auszutreten, kam es in der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse zwischen Sommersemester 1936 und Ende 1937 zu einem völligen Stillstand – Sitzungen fanden nicht mehr statt, auch die Jahressitzung 1937 fiel aus. Im „Kartell der deutschen Akademien der Wissenschaften“ wurde Heidelberg zum Vorreiter des Drängens auf eine reichseinheitliche Lösung für das Ausscheiden „nichtarischer“ Mitglieder, während sich das Reichsministerium für Erziehung, Wissenschaft und Volksbildung (REM) 1936 die Entscheidung vorbehielt. Im Februar 1937 hielt der Sekretar der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse Otto Heinrich Erdmannsdörfer fest, dass bei einer Umfrage immerhin noch eine Minderheit der Klassenmitglieder „für ein Verbleiben der Nichtarier unter allen Umständen“ eintrat, obwohl wenige Monate zuvor das „Kampfblatt“ der Heidelberger Gruppe des NSDStB, „Der Heidelberger Student“, die Akademie wegen ihres überholten Wissenschaftsverständnisses scharf attackiert und die „restlose Säuberung“ von „Juden und Judenfreunden“ gefordert hatte. Im stillschweigenden Protest gegen die Behandlung der jüdischen Mitglieder verließ der Botaniker Ludwig Jost 1937 die Heidelberger Akademie. Die Philosophisch-historische Klasse hielt sich aus diesen Auseinandersetzungen völlig heraus und verwies lediglich auf die Notwendigkeit, eine reichseinheitliche Regelung zu erreichen.

Am 15. November 1938 wurde in einem „Schnellbrief“ des REM gefordert, das Reichsbürgergesetz von 1935 (Reichsbürger sind „Staatsbürger deutschen oder artverwandten Blutes“) auf die ordentlichen und korrespondierenden Mitglieder anzuwenden. Betroffene sollten zum Ausscheiden veranlasst werden, bei Weigerung würde das Ministerium die Mitgliedschaft widerrufen. Die Anordnung wurde am 1. Februar 1939 wiederholt und dann auch in Heidelberg für „Juden, Mischlinge und Herren, die mit Jüdinnen oder Mischlingen ersten Grades verheiratet sind“, durchgesetzt, wenn auch nicht ganz ohne Ausnahmen.

Das Ergebnis der erzwungenen Austritte oder Streichungen aus der Mitgliederliste war: Von 37 ordentlichen Mitgliedern (Stand 1. April 1933) wurden sieben aus der Akademie vertrieben (4 in der Mathematisch-naturwissenschaftlichen, 3 in der Philosophisch-historischen Klasse), von 38 korrespondierenden/außerordentlichen Mitgliedern fünf (1 in der Mathematisch-naturwissenschaftlichen, 4 in der Philosophisch-historischen Klasse).

Bei den Wahlen in den folgenden Jahren bis Kriegsende wurden Regimeanhänger, Regimekritiker und ideologisch kaum Exponierte gewählt. Die Statuten von 1939, mit denen zugleich das Führerprinzip eingeführt wurde und Zuwahlen von der Bestätigung des Ministeriums abhängig gemacht wurden, erweiterten das Einzugsgebiet für ordentliche Mitglieder über Heidelberg hinaus auf den südwestdeutschen Raum und umfasste jetzt auch die Universitäten und Hochschulen Freiburg, Karlsruhe, Darmstadt und Frankfurt; nach Eroberung des Elsass kam Straßburg hinzu. Auch Leiter von Forschungsinstituten und Industrielle konnten gewählt werden.

Die finanzielle Situation der Heidelberger Akademie blieb prekär, so dass nur zwei neue Großprojekte in der Philosophisch-historischen Klasse begonnen werden konnten: die Edition der Werke des Nikolaus von Kues (Cusanus) (Laufzeit 1925-2015) und „Die Deutschen Inschriften“ im Zeitraum von ca. 500 bis 1650 (Laufzeit seit 1935 mit Vorüberlegungen seit 1930) – ein Vorhaben, das von fast allen deutschen Akademien sowie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften getragen wird.

 

Die Heidelberger Akademie nach 1945

Für den Neubeginn nach dem 8. Mai 1945 stellten sich vor allem zwei Fragen: Wie verhält sich die Akademie den Mitgliedern gegenüber, die als „Nicht-Arier“ in den Jahren des Dritten Reiches aus der Akademie hinausgedrängt worden waren? Und wie verhält sich die Akademie den Mitgliedern gegenüber, denen gravierendes Fehlverhalten in den zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft, insbesondere eine aktive Mitwirkung an der „Säuberung“ der Akademie, vorzuwerfen war? Die erste Frage war leicht zu beantworten. Die Mitglieder, die ausgeschlossen worden waren oder selbst ausgetreten waren, wurden eingeladen, der Akademie wieder als korrespondierende Mitglieder anzugehören. Die meisten haben diese Einladung angenommen, aber nicht alle. Offenbar hatte nicht jeder den Eindruck, dass die Akademie bei dieser heiklen Wiederanknüpfung den richtigen Ton getroffen habe.

Mit den belasteten Mitgliedern tat sich die Akademie sehr viel schwerer. Sie behalf sich zunächst mit der Einführung einer ruhenden Mitgliedschaft, die, in Abhängigkeit von den Entnazifizierungsverfahren und den Entscheidungen der Universität, zu einer Reaktivierung führen konnte, aber nicht musste. 1950 beschloss die Akademie, über die Aufhebung ruhender Mitgliedschaften nach den Regeln für Neuwahlen zu entscheiden. Tatsächlich hat die Mathematisch-naturwissenschaftliche Klasse in einigen Fällen die Wiederwahl belasteter Mitglieder abgelehnt. Andererseits sind aber auch schwer belastete Mitglieder erneut gewählt worden. Zu einem klaren Schnitt, überhaupt zu einer klaren Entscheidung hat die Akademie nicht den Mut gehabt. Der Historiker Wennemuth hat in seiner 1994 veröffentlichten Geschichte der Heidelberger Akademie – die eine umfangreiche Analyse dieses Themas enthält – den Umgang der Akademie mit ihrer Vergangenheit als „zögerlich, halbherzig“ beschrieben.

Die Vergangenheit blieb für die Akademie aber auch noch weit über die unmittelbaren Nachkriegsjahre hinaus gegenwärtig; in Gestalt der Frage nämlich, ob sie bei Zuwahlen von Kandidaten im entsprechenden Alter prüfen solle oder gar müsse, wie die Kandidaten sich in den Jahren des Dritten Reiches verhalten hatten. Soweit feststellbar hat es über diese Frage nie eine grundsätzliche Debatte in der Akademie gegeben. Auch bei den einzelnen Zuwahlen ist die Frage, ob ein Kandidat möglicherweise direkt oder indirekt in die Unrechtsgeschichte der nationalsozialistischen Diktatur verstrickt war, offenbar nicht gestellt worden. Selbst wenn man anerkennt, dass es Gründe für die Akademie gab, die Zuwahlen nicht mit einer Art von zweitem, späten Entnazifizierungsverfahren zu verbinden, wird man doch kritisch konstatieren müssen: Die Akademie hat offenbar keinen Anlass gesehen, über ihr eigenes Verhalten in dieser Sache grundsätzlich nachzudenken und Gründe dafür zu benennen, dass sie sich so verhielt, wie sie sich verhielt.

 

Die Heidelberger Akademie seit den 50er Jahren

Von den fünfziger Jahren an festigten sich Schritt für Schritt der rechtliche und der finanzielle Status der Akademie. 1958 wurde sie baden-württembergische Landesakademie, 1966 Körperschaft des öffentlichen Rechtes und seit 1971 ist sie mit ihrem Grundhaushalt im Haushaltsplan des Landes etatisiert. Demgemäß rekrutiert sich die Akademie aus Gelehrten, die ihren Dienstsitz in Baden-Württemberg haben. Parallel dazu vollzog sich die Ausweitung der Forschungsaktivitäten der Akademie.

Einen entscheidenden Impuls erhielt diese Entwicklung, als Bund und Länder in den siebziger Jahren das sogenannte Akademienprogramm einrichteten. Das Programm war und ist zur Förderung von wissenschaftlichen Langzeitvorhaben bestimmt, die bis dahin Sache der DFG gewesen war. Beide Klassen konnten nun für befristete Langzeitforschungsvorhaben Forschungsstellen einrichten, die aus dem Akademienprogramm finanziert wurden. Aufgrund eines Votums des Wissenschaftsrates wurden ab 2004 rein naturwissenschaftliche Forschungsvorhaben nicht mehr in das Akademieprogramm aufgenommen. Das Akademienprogramm konzentrierte sich seither auf geisteswissenschaftliche Langzeitprojekte. In einer zweiten Stellungnahme präzisiert der Wissenschaftsrat 2009 seine Aussage und ermutigte zur interdisziplinären Zusammenarbeit der Geistes- und Naturwissenschaften in Vorhaben des Akademienprogramms.

Bei der Verteilung der Mittel aus dem Programm auf die Akademien spielt die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften eine entscheidende Rolle. Sie besteht als Zusammenschluss der inzwischen acht von den Bundesländern getragenen Akademien der Wissenschaften seit 1996 unter diesem Namen. Die Landesakademien hatten ihre Zusammenarbeit zuvor schon seit den fünfziger Jahren in einer Arbeitsgemeinschaft organisiert, diese in den siebziger Jahren zur Konferenz der Akademien umgestaltet und schließlich die Union als eingetragenen Verein gegründet. Die Heidelberger Akademie der Wissenschaften war an diesen Zusammenschlüssen von Anfang an beteiligt.

Seit 2002 gehört zu ihren Aktivitäten auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch ein besonderes, akademiegemäßes Programm (WIN Programm). Auch die Preise, die die Akademie, beginnend mit dem 1984 durch den Förderverein gestifteten Akademiepreis, in wachsender Zahl verleiht, sind für den wissenschaftlichen Nachwuchs bestimmt. 2009 konnte die Akademie mit einem Festakt in Anwesenheit des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Öttinger und zahlreichen anderen Veranstaltungen ihren 100. Geburtstag feiern.

 

Literatur