Organisation

Organisation der Akademie

Die Heidelberger Akademie der Wissenschaften hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist die Akademie der Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg. Sie genießt den besonderen Schutz und die Fürsorge des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (externer Link). 

Die Akademie besteht aus drei Säulen: dem Bereich der Akademiemitglieder, der Forschungsvorhaben sowie der Jungen Akademie | HAdW.

Das Plenum der Akademie wird aus den Mitgliedern (interner Link) der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse und der Philosophisch-historischen Klasse gebildet. Jeder Klasse können jeweils maximal 50 ordentliche Mitglieder angehören. Zusätzlich können jeweils bis zu 50 korrespondierende Mitglieder ernannt werden. Die Präsidentin oder der Präsdient wird vom Plenum gewählt, die Sekretare von ihren jeweiligen Klassen. Präsident und Sekretare bilden den Vorstand der Akademie.

Der Vorstand

Hans-Georg Kräusslich

Präsident der Akademie

Hans-Georg Kräusslich ist Virologe an der Universität Heidelberg. Von 2015 bis 2019 war er Sekretar der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse. Bis 30.9.2023 war er Dekan der Medizinischen Fakultät der Heidelberg der Universität Heidelberg.

Thomas Maissen

Sekretar der Philosophisch-historischen Klasse

Thomas Maissen ist seit 2004 Professor für Neuere Geschichte an der Universität Heidelberg. Von 2013 bis 2023 leitete er als Direktor das Deutsche Historische Institut in Paris (DHIP). Seit Oktober 2026 ist er Sekretar der Philosophisch-historischen Klasse.

Lutz Gade

Sekretar der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse

Lutz Gade ist seit 2003 Professor für Anorganische Chemie an der Universität Heidelberg. Seine Arbeiten auf den Gebieten der metallorganischen Chemie und homogenen Katalyse wurden vielfach national und international ausgezeichnet.

Die bisherigen Präsidenten

Das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin gibt es in der Akademie erst seit 1941. Die Amtszeit beträgt derzeit drei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

Ombudspersonen

Die beiden Ombudspersonen der Akademie haben sich die Zuständigkeiten aufgeteilt. Es gibt eine Ombudsperson für den Bereich "Gute wissenschaftliche Praxis", eine andere Ombudsperson für den Bereich "Partnerschaftliches Verhalten" am Arbeitsplatz. Sie können jederzeit angeschrieben werden.

Personalrat

Der Personalrat vertritt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Akademie. Seine Aufgaben werden bestimmt durch das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg. Der Personalrat setzt sich auch sechs durch die Beschäftigten der Akademie gewählten Personen zusammen.