Organisation

Organisation der Akademie

Die Heidelberger Akademie der Wissenschaften hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist die Akademie der Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg. Sie genießt den besonderen Schutz und die Fürsorge des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (externer Link). 

Die Akademie besteht aus drei Säulen: dem Bereich der Akademiemitglieder, der Forschungsvorhaben sowie der Jungen Akademie | HAdW.

Das Plenum der Akademie wird aus den Mitgliedern (interner Link) der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse und der Philosophisch-historischen Klasse gebildet. Jeder Klasse können jeweils maximal 50 ordentliche Mitglieder angehören. Zusätzlich können jeweils bis zu 50 korrespondierende Mitglieder ernannt werden. Die Präsidentin oder der Präsdient wird vom Plenum gewählt, die Sekretare von ihren jeweiligen Klassen. Präsident und Sekretare bilden den Vorstand der Akademie.

Der Vorstand

Hans-Georg Kräusslich

Präsident der Akademie

Er ist Virologe und war bis zum 30.09.2023 Dekan der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg. Von 2015 bis 2019 war Hans-Georg Kräusslich Sekretar der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse.

Sabine Dabringhaus

Sekretarin der Philosophisch-historischen Klasse

Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen u.a. die Geschichte des spätkaiserlichen Imperiums in China, Nationalismus im China des 20. Jahrhunderts und Geschichte der chinesischen Geisteswissenschaften.

Lutz Gade

Sekretar der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse

Seine Arbeitsgebiete umfassen insbesondere metallorganische Chemie, homogene Katalyse und Koordinationschemie (stereoselektive Katalyse) sowie funktionale Farbstoffchemie.

Die bisherigen Präsidenten

Das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin gibt es in der Akademie erst seit 1941. Die Amtszeit beträgt derzeit drei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

Ombudspersonen

Die beiden Ombudspersonen der Akademie haben sich die Zuständigkeiten aufgeteilt. Es gibt eine Ombudsperson für den Bereich "Gute wissenschaftliche Praxis", eine andere Ombudsperson für den Bereich "Partnerschaftliches Verhalten" am Arbeitsplatz. Sie können jederzeit angeschrieben werden.

Personalrat

Der Personalrat vertritt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Akademie. Seine Aufgaben werden bestimmt durch das Landespersonal-vertretungsgesetz Baden-Württemberg. Der Personalrat setzt sich aus sechs durch die Beschäftigten der Akademie gewählten Personen zusammen.