Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser wissenschaftlichen Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung kultureller Überlieferungen von übergeordneter fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.
Kriterien für die Antragstellung
- Der Antrag muss von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischen Interesse sein.
- Die Antragstellung ist auf Projekte in den eingangs genannten Wissenschaftsbereichen beschränkt.
- Der Antrag muss sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.
- Der Antrag muss in thematischer und methodischer Hinsicht den jeweils aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen und über wissenschaftliches Innovationspotential verfügen.
- Es muss sich um langfristige, aber abschließbare Vorhaben handeln, deren Planung modular aufgebaut ist.
- Die Laufzeit der Projekte muss zwischen einem Zeitraum von mindestens 12 und maximal 25 Jahren angelegt sein.
- Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.
- Die Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Weiterqualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt müssen gewährleistet sein.
- Aufgenommen werden nur Vorhaben, die nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder durch eine andere Organisation durchgeführt werden können.
- Die geförderten Projekte werden wissenschaftlich von einer Akademie verantwortet; sie können in enger, nach Möglichkeit auch international aufgestellter Kooperation zusammen mit anderen Akademien, Universitäten sowie außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden.
- Die Einbeziehung der Digital Humanities in methodischer Hinsicht wird ausdrücklich erwartet. Fundierte Konzepte und Strategien für die Bereitstellung digitaler Ressourcen und Informationsangebote sowie für digitale Bearbeitungs- und Publikationskonzepte müssen vorliegen.
In das Akademienprogramm können Vorhaben aufgenommen werden, die nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder in einer anderen Organisationsform durchgeführt werden können. Im Akademienprogramm geförderte Projekte werden wissenschaftlich von einer Akademie verantwortet; sie können in enger Kooperation mit einer Universität sowie einer oder mehreren wissenschaftlichen Einrichtung/en durchgeführt werden. Im Rahmen des Akademienprogramms ist die Kooperation zwischen Akademien, Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen besonders erwünscht. Es werden ein digitales Bearbeitungs- und Publikationskonzept sowie Überlegungen zur Langzeitarchivierung erwartet.
Informationen zur Antragstellung
Das Verfahren ist mehrstufig. Die Bewerbung geschieht zunächst in Form eines kurzen Vorantrags an die gewählte Akademie. Die Antragsteller/innen werden aufgefordert, vor Einreichung des Vorantrags ein beratendes Gespräch mit dieser Akademie zu führen. Voranträge (max. 5 DIN A4-Seiten) können ab sofort bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften eingereicht werden. Die Bewerbung von Wissenschaftlerinnen ist ausdrücklich erwünscht. Die Anträge müssen bis zum 31. 01. 2021 bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften eingegangen sein. Einreichungen sind digital in einer einzigen PDF oder in Papierform möglich.
Der Vorantrag sollte das Projektkonzept, die Notwendigkeit seiner langfristigen Verfolgung und die geplante Durchführungsweise erkennen lassen und folgende Angaben enthalten:
- Name mit akademischem Grad, Dienststellung und Geburtsdatum der Antragstellerin/des Antragstellers/der Antragstellenden, Name der Forschungseinrichtung, Fakultät/Fachbereich/Institut, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse
- Genaue Benennung des Vorhabens (ca. zwei Zeilen)
- Fachgebiet und spezielle wissenschaftliche Arbeitsrichtung des Vorhabens
- Kurzbeschreibung des Projekts und des Forschungsziels, darin enthalten:
- Angaben zum Stand der Forschung und zu eigenen Vorarbeiten
- Darstellung von Methodik und Erkenntnisziel des Vorhabens
- Angaben zur Gesamtdauer und zum geplanten Beginn des ProjektsInformationen zur Arbeits-, Zeit- und Finanzplanung des Vorhabens
- Informationen zur Anzahl und Wertigkeit der vorgesehenen Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Höhe der benötigten Sachmittel
- Kurzdarstellung der Anbindung an eine Universität oder ein außeruniversitäres Forschungsinstitut
- Angaben zu weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern
- Hinweise zu Qualifizierungsmaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie zu einem langfristig orientierten Weiterqualifizierungskonzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts
- Informationen über die Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die universitäre Lehre
- Erklärung, ob bereits bei einer anderen Akademie ein Vorantrag gestellt wurde oder gestellt wird und ob für das Vorhaben auch Mittel anderer Stellen beantragt wurden oder werden
- Vorlage eines Digital Humanities-Konzepts sowie eines ersten Entwurfs für einen Datenmanagementplan, der besonders Überlegungen zur digitalen Langzeitarchivierung und der Bereitstellung und Nachnutzbarkeit der digitalen Forschungsdaten beinhaltet
- Überlegungen zur Wissenschaftskommunikation des Projekts
Zusätzlich zum Vorantrag ist ein Lebenslauf der Antragstellerin/des Antragstellers mit Publikationsliste (nicht mehr als eine DIN A4-Seite) und Angaben zu derzeitigen Drittmittelprojekten einzureichen.
Die Akademie prüft den Vorantrag und die Möglichkeit der Übernahme in ihre wissenschaftliche und organisatorische Betreuung. Die Autorinnen und Autoren der in die engere Wahl gekommenen Voranträge werden von der Akademie gebeten, einen ausführlichen Antrag (max. 25 Seiten) zu stellen. Dieser wird durch nationale und internationale Fachgutachterinnen und Fachgutachter bewertet und im Falle eines positiven Votums der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften zur Aufnahme in das Förderprogramm vorgelegt. Im Falle der Bewilligung übernimmt die Akademie das Projekt in ihre Trägerschaft und betreut es durch eine wissenschaftliche Kommission.
Ansprechpartnerin:
Dr. Dieta Svoboda-Baas
Leiterin Referat Wissenschaft und Digitale Infrastruktur
Tel: 06221 / 54 35 46
E-Mail: dieta.svoboda-baas@hadw-bw.de
Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Karlstraße 4, 69117 Heidelberg
www.hadw-bw.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften.