Ausschreibung für das Akademienprogramm 2024

Logo der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften

Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser wissenschaftlichen Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung kultureller Überlieferungen von übergeordneter fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.

Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 70 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden derzeit 132 Projekte in 192 Arbeitsstellen finanziert.
 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem oder mehreren Mitantragstellenden) bei einer der aufgeführten Akademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den folgenden Voraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung im Akademienprogramm entsprechen.

Nähere Informationen zum Akademienprogramm und den Ausschreibungsmodalitäten finden Sie hier.