Die Sicherung von Menschenrechten in transnationalen Lieferketten – Kann ein nationales Gesetz ein globales Problem lösen?

Schwarz-weiß Zeichnung computergeneriert: Eine unbekleidete Person liegt auf dem Boden. Zwei Hände, die sehr viel größer sind als die Person rollen mit einer Art Nudelholz über den rücken der Person herüber, die ein schmerzverzerrtes Gesicht hat.
Akademiekonferenz

25. und 26. November 2021

Ort: Marsilius-Kolleg der Universität Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 130.1, 69120 Heidelberg

Beginn:  9:30 Uhr

Organisation: Dr. Astrid Charlotte Wiik und Dr. Leonhard Hübner

Kontakt und Anmeldung: wirtschaft-menschenrechte@hadw-bw.de

 

Programm

Die Auslagerung von Produktion in Länder mit niedrigeren Lohn- und Produktionsstandards ist Kernbestandteil des globalisierten Wirtschaftssystems. Dabei profitieren westliche Unternehmen regelmäßig von Produktionsbedingungen, die die global geltenden Menschenrechte verletzen. Internationale Lösungsansätze setzen bislang auf die unternehmerische Selbstverpflichtung. Diesen Ansatz fördert die Bundesregierung seit 2016 über den sog. Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP).

Angesichts massiver Kritik am NAP und einem steigenden Druck seitens der Verbraucher und der Zivilgesellschaft wächst innerhalb der Bundesregierung politischer Wille für ein Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette.

Das Ziel der Tagung ist es, in einem interdisziplinären Diskurs der Rechts-, Wirtschafts-, Politik-, Ethik- und Sozialwissenschaften mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft Vor- und Nachteile von Selbst- und Fremdregulierung zu erörtern und aufbauend auf diesen Erkenntnissen Anregungen für eine effektive Lösung zu erarbeiten.

 

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