Feier zum Abschluss der Reihe "Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts"

Kirchenordnung Ottheinrich 1556 Ausschnitt

Im letzten Jahr ist mit dem Erscheinen von Band 23 über die Kirchenordnungen Schleswig-Holstein und Dithmarschen ein Jahrhundertwerk zum Abschluss gekommen, das der Erlanger Jurist Emil Sehling 1902 mit dem ersten Band über Sachsen-Thüringen initiierte. Kirchenordnungen waren ein unverzichtbarer Bestandteil der Einführung und Durchsetzung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt. Sie definierten den Bekenntnisstand, regelten den einheitlichen Ablauf der Gottesdienste und schrieben die zu verwendenden Liturgien und Zeremonien vor. In den Kirchenordnungen sowie weiteren kirchenordnenden Texten wurden ferner Maßnahmen zur Sozialfürsorge (Armenordnungen), für das Schulwesen, Ehefragen und Sittenzucht sowie zur Bekämpfung devianter Gruppen (vor allem Täufer) angeordnet. Wichtiger Bestandteil waren Visitationsinstruktionen und Anweisungen zum Aufbau neuer Leitungsstrukturen.

Sehling brachte bis 1913 fünf Bände heraus, danach stockte die Edition bis zum Beginn der fünfziger Jahre, um nach dem Erscheinen mehrerer Bände erneut zum Torso zu werden. Von der Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften wurden zwischen 2002 und 2017 insgesamt 14 Bände ediert, die vollständige Ausgabe umfasst damit 24 Bände mit 30 Teilbänden im Quartformat.

Programm

Ort:  Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Vortragssaal)
Datum: 11. Juli 2018
Beginn: 16:00 Uhr

Termin