Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen

Ulrich Zasius
Interdisziplinäre Tagung der Forschungsstelle „Deutsches Rechtswörterbuch“

Datum: 3. bis 5. April 2019

Ort: Akademiegebäude, Karlstraße 4, 69117 Heidelberg  (Vortragssaal)

Beginn: 3. April 2019, 10:30 Uhr

Teilnahme an den Vorträgen nach vorheriger Anmeldung möglich.

Wie Vorläufer unserer heutigen Gesetze wirken manche Stadtrechte des Mittelalters und der frühen Neuzeit: Sie regeln
nicht nur die Organisation des städtischen öffentlichen Lebens samt Strafrecht und Prozess, sondern auch die Belange der Bürger, etwa im Handel, Familien­ und Erbrecht. Die ersten Stadtrechte entstanden vor rund 900 Jahren (z.B. 1114 Valenciennes, 1120 Freiburg) in lateinischer Sprache, erste deutschsprachige Texte folgten ein Jahrhundert später. Vor 500 Jahren sorgte dann die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland für eine neue Generation der städtischen Kodifi­kationen: Diese oft von gelehrten Juristen verfassten sogenann­ten Stadtrechtsreformationen waren nicht nur vom römischen Recht durchdrungen, sondern auch deutlich systematischer als ihre Vorläufer. Der aufblühende Buchdruck ermöglichte ihre Verbreitung in oft aufwändigen Ausgaben mit kunstvollen Deckblättern. Doch wie groß waren die Unterschiede wirklich?
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen stellen auf der Tagung bedeutende Stadtrechte und
Stadtrechtsreformationen vor und diskutieren über deren Inhalte und Sprache. Auch kulturhistorische und kunstgeschichtliche
Fragestellungen werden thematisiert.
 
Als Rahmenprogramm ist eine öffentliche musikalische Abendveranstaltung zu städtischen „Mandaten wider das Trinken“ am 3. April 2019 geplant.
 
 
 
Anmeldung und Kontakt
drw-tagung@adw.uni-heidelberg.de
 
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