Landesforschungspreis und Preis für mutige Wissenschaft 2018

Ausschreibung vom 6. März 2018
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Ausschreibung vom 6. März 2018 
 

I. Landesforschungspreis

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergibt seit 1989 den Forschungspreis des Landes Baden-Württemberg. Der Preis ist geteilt in einen Preis für Grundlagenforschung und einen Preis für angewandte Forschung. Der Forschungspreis ist mit jeweils 100.000 Euro dotiert. Die beiden Hälften können jeweils ungeteilt an einen oder geteilt an mehrere Forscherinnen oder Forscher vergeben werden.

Mit dem Preis sollen herausragende Leistungen von Forscherinnen und Forschern an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg ausgezeichnet werden. Das Preisgeld ist für die weitere wissenschaftliche Arbeit der Preisträgerinnen und Preisträger bestimmt.

Bei der Förderung geht es nicht um die Würdigung des Lebenswerks, sondern um die Anerkennung von - auch im internationalen Rahmen - herausragenden Forschungsarbeiten einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers ohne Rücksicht auf die jeweilige Fachdisziplin. Entscheidungskriterien sind allein Qualität und Exzellenz der Forschungsleistung.

Im Bereich der Grundlagenforschung soll es sich um eine Leistung handeln,

  • die einen für das Fach wesentlichen Erkenntnisfortschritt gebracht hat,
  • die durch hohe Originalität und Kreativität ausgezeichnet ist,
  • die als folgenreich für die wissenschaftliche Entwicklung eingeschätzt werden darf und
  • die deshalb internationale Anerkennung gefunden hat oder finden wird.

Für die angewandte Forschung müssen das Innovationsniveau, die Anwendungsmöglichkeiten, die die Forschungsergebnisse eröffnen und die Marktfähigkeit etwaiger Folgeprodukte den Ausschlag geben. Reine Produktinnovationen im Sinne „klassischer Ingenieurleistungen“ werden nicht berücksichtigt. Für beide Preise ist darauf zu achten, dass die oder der Vorgeschlagene eine Schlüsselrolle bei der Gewinnung der preiswürdigen Erkenntnisse gespielt hat. Die Vorschlagsberechtigten werden gebeten, zu diesen Gesichtspunkten explizit Stellung zu nehmen.
Das Vorschlagsrecht haben die Fakultäten der Universitäten und des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), die Pädagogischen Hochschulen, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die wissenschaftlichen Organisationen sowie die Mitglieder des Auswahlausschusses. Die Vorschläge sind direkt bei der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst einzureichen. Sie müssen

  • eine wissenschaftliche Beurteilung der Forschungsleistung in vergleichender nationaler und internationaler Perspektive,
  • eine Vita des Forschers/der Forscherin und
  • eine auch für Fachfremde verständliche Beschreibung der Forschungsleistung enthalten.

Zur angemessenen Beurteilung der Vorschläge bittet das Wissenschaftsministerium um eine ausführliche Darstellung der spezifischen wissenschaftlichen Leistung im Hinblick auf deren Preiswürdigkeit sowie um die Beifügung von Publikations- und Drittmittellisten. Die Vorschläge müssen mit dem hierfür vorgesehenen Deckblatt ungeheftet und ohne Klammern in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Fassung (CD-ROM oder USB-Stick) eingereicht werden.

Einrichtungen, die mehrere Vorschläge einreichen, werden gebeten, eine diesbezügliche Reihung vorzunehmen.


II. Preis für mutige Wissenschaft

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg vergibt seit dem Jahr 2016 den Preis für mutige Wissenschaft. Mit dem Preis sollen exzellente Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg gewürdigt werden, die ausgetretene Wege verlassen haben und die im Rahmen ihrer Forschung Wagnisse eingegangen sind. Der Preis soll ein Signal dafür setzen, wie sehr innovative Wissenschaft davon lebt, dass Forscherinnen und Forscher Vorhaben verfolgen, die auch die Gefahr laufen, zu  scheitern.

Der Preis für mutige Wissenschaft ist mit 30.000 Euro dotiert. Der Preis kann geteilt an mehrere Forscherinnen und Forscher vergeben werden.

Der Preis wird an außergewöhnliche Forscherinnen und Forscher vergeben,

  • die sich wissenschaftlich riskanten Projekten gewidmet haben bzw. widmen und die gegen die Er-wartungen der Peers Erfolge erzielt haben,
  • die sich auf dem Weg zu wissenschaftlichen Erfolgen gegen Widerstände durchgesetzt haben (wie etwa abgelehnte Stipendien oder Anträge auf Finanzierung von Publikationsvorhaben),
  • die an einem vielversprechenden wissenschaftlichen Ansatz arbeiten oder gearbeitet haben, dessen Ergebnis auf Vorarbeiten beruht, die in einem wissenschaftlich produktiven Sinne zwar „gescheitert“ sind, aber gerade dadurch neue Erkenntnisse und Forschungswege ermöglicht haben.

Die für den Preis vorgeschlagenen Forscherinnen und Forscher sollen eine erfolgreiche Promotion vorweisen können und zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht älter als 45 Jahre sein.

Das Preisgeld ist für die weitere wissenschaftliche Arbeit der Preisträgerinnen/Preisträger bestimmt.

Das Vorschlagsrecht haben staatlich und staatlich anerkannte Hochschulen, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die wissenschaftlichen Organisationen sowie die Mitglieder des Auswahlausschusses. Zudem sind Einzelpersonen vorschlagsberechtigt. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Die Vorschläge sind unmittelbar bei der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst einzureichen. Sie müssen

  •  eine wissenschaftliche Beurteilung der außergewöhnlichen Leistungen in vergleichender nationaler und internationaler Perspektive,
  • eine Vita der Forscherin/des Forschers,
  • eine auch für Fachfremde verständliche Beschreibung der außergewöhnlichen Leistung und
  • eine beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde enthalten.
  • Anträgen von Einzelpersonen muss zudem eine fachliche Stellungnahme einer Hochschullehre-rin/eines Hochschullehrers beigefügt werden.

Die Vorschläge müssen mit dem hierfür vorgesehenen Deckblatt ungeheftet und ohne Klammern in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Fassung (CD-ROM oder USB-Stick) eingereicht werden.


Einreichungsfrist: 29. Juni 2018
Verspätet eingegangene Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
Gerhard Bauer: 0711/279-3170; E-Mail: gerhard.bauer@mwk.bwl.de
Simone Heller:  0711/279-3178; E-Mail: simone.heller@mwk.bwl.de