Ausschreibung: Akademienprogramm 2029

Ausschnitt eines Globus vor blauem Hintergrund

Das Akademienprogramm ist das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften. Es dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften und den historisch arbeitenden Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen von herausragender fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.

Die geförderten Vorhaben werden wissenschaftlich von einer oder mehreren Akademien verantwortet; sie können in enger, gegebenenfalls auch international aufgestellter Kooperation zusammen mit anderen Akademien, Universitäten sowie außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 82 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden derzeit 130 Projekte an 198 Arbeitsstellen finanziert. 

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem/einer oder mehreren Mitantragstellenden) bei einer der aufgeführten Akademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den folgenden Voraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung im Akademienprogramm entsprechen.

  • Das Vorhaben muss von überregionaler Bedeutung sein und im gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesse liegen.
  • Die Antragstellung ist auf Vorhaben in den eingangs genannten Wissenschaftsbereichen beschränkt.
  • Das Vorhaben muss sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.
  • Es muss in thematischer und methodischer Hinsicht den jeweils aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen und über wissenschaftliches Innovationspotential verfügen.
  • Es muss sich um ein modular aufgebautes langfristiges Vorhaben handeln (mindestens 12 und höchstens 25 Jahre), das innerhalb der geplanten Gesamtlaufzeit abgeschlossen werden kann. Daueraufgaben sind nicht förderfähig.
  • Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.
  • Eine Weiterqualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders in frühen Karrierephasen muss gewährleistet sein.
  • Die Einbeziehung der Digital Humanities und die Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts sind Voraussetzung.
  • Aufgenommen werden nur Vorhaben, die nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder durch eine andere Organisation durchgeführt werden können.

Das Antragsverfahren vollzieht sich in zwei Stufen innerhalb eines zweijährigen Begutachtungs- und Auswahlzyklus. Zunächst ist ein Vorantrag an die gewählte Akademie zu stellen. Die Akademie prüft den Vorantrag und die Möglichkeit der Übernahme in ihre wissenschaftliche und organisatorische Betreuung.

Der Vorantrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Namen, fachliche und institutionelle Anbindung der Antragstellenden,
  • Titel, Fachgebiet und spezielle wissenschaftliche Ausrichtung des Vorhabens,
  • beabsichtigte Laufzeit sowie Sach- und Personalausstattung,
  • Kurzbeschreibung des Forschungsgegenstands (ggf. Beschreibung des zu erschließenden Bestands) und Forschungsmethode
    inkl. erster Überlegungen für ein Digital-Humanities-Konzept,
  • Lebensläufe der Antragstellenden mit Publikationsliste (nicht mehr als eine DIN-A 4-Seite pro Person) und Angaben zu
    laufenden Drittmittelprojekten.

Der Umfang des Antrags ist auf fünf bis max. 10 Seiten begrenzt. Bei Anträgen, die im Verbund mehrerer Akademien gestellt werden sind sieben bis max. zehn Seiten zulässig. (Schriftgrad Arial 11 pt., 1,2-zeilig). Formalia sind ggf. auch mit den jeweiligen Akademien zu klären.

Voranträge können bis zum 31.01.2027 bei einer der deutschen Akademien der Wissenschaften eingereicht werden. Anträge, die die Diversität des Wissenschaftssystems und seines Personals befördern, sind ausdrücklich erwünscht. Die Antragstellenden erkennen an, dass ihre Daten im Zuge des Antragsverfahrens zweckgebunden verwendet und gespeichert werden. In diesem Zusammenhang wird auf die entsprechenden Datenverarbeitungshinweise der Akademien und der Akademienunion verwiesen.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein Vorhaben planen, das den genannten Voraussetzungen entspricht, werden gebeten, die Projektidee in Form eines Vorantrags einer der am Programm beteiligten deutschen Akademien der Wissenschaften vorzulegen. Die Antragstellenden werden aufgefordert, vor Einreichung des Vorantrags ein beratendes Gespräch mit der von ihnen ausgewählten Akademie zu führen.

Die Antragstellenden der in die engere Wahl gekommenen Voranträge werden von der Akademie gebeten, einen Vollantrag einzureichen. Bei interakademisch gestellten Anträgen übernimmt eine Akademie die Federführung. Die Anträge werden durch nationale und internationale Fachgutachterinnen und Fachgutachter bewertet und bei positivem Votum der Wissenschaftlichen  Kommission der Akademienunion im Frühjahr 2028 vorgelegt. Im Falle der Bewilligung übernimmt die Akademie das Vorhaben zum Förderbeginn am 01.01.2029 in ihre Trägerschaft und betreut es durch eine projektbegleitende Kommission.

Der Vollantrag muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Namen mit akademischem Grad, Dienststellung und Geburtsdatum der Antragstellenden, Name der Forschungseinrichtung, Fakultät/Fachbereich/Institut, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse,
  • genaue Benennung des Vorhabens (max. zwei Zeilen) und Kurztitel,
  • Fachgebiet und spezielle wissenschaftliche Arbeitsrichtung,
  • Zusammenfassung des Vorhabens und des Forschungsziels (max. 1 Seite),
  • Angaben zum Stand der Forschung und zu eigenen Vorarbeiten,
  • Darstellung von Methodik und Erkenntnisziel,
  • Angaben zur Gesamtdauer und zur modularen Struktur des Vorhabens. Die Module müssen inhaltlich und zeitlich abschließbar sein.
  • Informationen zur Arbeits-, Zeit- und Finanzplanung, besonders zur Anzahl und Wertigkeit der vorgesehenen Stellen und zur Höhe der benötigten Sachmittel,
  • Vorlage eines Digital-Humanities-Konzepts sowie eines ersten Entwurfs für einen Datenmanagementplan, der besonders Überlegungen zur digitalen Langzeitarchivierung und der Bereitstellung und Nachnutzbarkeit der digitalen Forschungsdaten enthält,
  • Kurzdarstellung der Anbindung an eine Universität oder ein außeruniversitäres Forschungsinstitut,
  • Angaben zu weiteren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern,
  • Hinweise zu Qualifizierungsmaßnahmen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase sowie zu einem langfristig orientierten Weiterqualifizierungskonzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • ggf. Informationen über die Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die universitäre Lehre, Angaben zur Wissenschaftskommunikation,
  • Erklärung, ob bereits bei einer anderen Akademie ein Antrag gestellt wurde oder gestellt wird und ob für das Vorhaben auch Mittel anderer Stellen beantragt wurden oder werden.

Über die Umfangsbegrenzung und formale Gestaltung von Neuanträgen im Akademienprogramm informiert ein gesondertes Merkblatt (s. Downloadbereich).

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer Antragstellung im Akademienprogramm interessiert sind, bietet die Heidelberger Akademie der Wissenschaften zwei allgemeine Informationsveranstaltung (online) an:

  • Freitag, 6. November 2026, 10.00 bis 11.00 Uhr 
  • Donnerstag, 26. November 2026, 9.30 bis 10.30 Uhr 

Der Link wird im Herbst auf der Webseite veröffentlicht. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich.

Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines individuellen Beratungstermins wenden Sie sich bitte an Dr. Dieta Svoboda-Baas.