Persönliche Voraussetzungen
Bei einer Antragstellung müssen Sie
- promoviert oder habilitiert sein,
- in einem frühen Punkt Ihrer wissenschaftlichen Karriere tätig sein (es gibt keine formale Altersbegrenzung für die Antragstellung, Familienphasen werden in der Begutachtung berücksichtigt),
- an einer Forschungsinstitution in Baden-Württemberg arbeiten,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht auf eine Lebenszeitprofessur berufen sein.
Jede Antragsskizze und jeder Vollantrag müssen in sich interdisziplinär angelegt sein, d. h. die Antragstellende sollen bereits im Projekt selbst über Fachdisziplinen hinweg kooperieren. Im Rahmen des Vollantrags soll dargelegt werden, wie durch interdisziplinäre Zusammenarbeit ein Beitrag zu der Erforschung des Projekt- bzw. Ausschreibungsthemas geleistet werden kann.
Unter dem Vorbehalt der Haushaltsmittel beginnt die finanzielle Förderung zum 1. Januar 2024 und ist auf drei Jahre angelegt. Sie kann nach einer erfolgreichen Begutachtung der im Projekt erzielten Resultate und einem Verlängerungsantrag unter Vorbehalt der Haushaltsmittel um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Sie soll so bemessen sein, dass die WIN-Kollegiatinnen und Kollegiaten in ihren Vorhaben und den regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen zum Rahmenthema im WIN-Kolleg hinreichend unterstützt werden. Es können Personal-, Hilfskraft- und Sachmittel beantragt werden. Beantragbar sind, falls gewünscht, auch eigene Stellenanteile der Antragstellenden bis zu einem Umfang von 50 % VZÄ. Großgeräte können nicht beantragt werden. Es werden keine Räumlichkeiten von der Akademie zur Verfügung gestellt. Eine Arbeitsplatzzusage der entsprechenden beheimateten Forschungsinstitution ist dem Vollantrag beizufügen.