Vortrag: Der Schutz des Weltklimas durch nationales, europäisches und internationales Recht

Schwarz-weiß Zeichnung von der Justitia. Die Ganzkörperdarstellung zeigt sie in einem antiken Kleid. Sie ist frontal abgebildet, hält ein langes Schwert in der rechten Hand, dessen Spitze auf dem Boden abgestellt ist. In der linken Hand hält sie die Waage und hat ein schmales Band um die Augen gebunden. Im Hintergrund sind Hügel, eine Ortschaft rechts unten im Bild und eine Tempelruine links im Bildhintergrund abgebildet.
Vortragsreihe "Academy for Future" - Klimakrise: Warum müssen wir jetzt handeln?

22. November 2022

Hybridvortrag

Ort: Vortragssaal der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Karlstr. 4, 69117 Heidelberg) und digital via  ZOOM 

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Meeting-ID: 810 8565 6133
Kenncode: 217223

Beginn: 18:15 Uhr

Vortragender: Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof 

Organisation: AG Academy for Future


Die Dringlichkeit des Klimaschutzes ist durch das Recht verstärkt in das allgemeine Bewusstsein gedrungen und hat durch Gesetz und Rechtsprechung nähere Konkretisierungen erfahren. Dem Klimagipfel in Paris ist es gelungen, einen allgemeinen Schutzplan mit konkreten Aufträgen und Daten für die Allgemeinheit der Staaten verbindlich zu machen. Das europäische Recht hat diese Vorgabe vor allem im System eines Zertifikatshandels verdeutlicht und zur praktischen Wirksamkeit gebracht. Das deutsche Klimaschutzrecht sucht die dadurch veranlasste Entwicklung zu beschleunigen und zu bestärken. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil den Schutz der heute noch ungeborenen Generation betont und ein Nachhaltigkeitskonzept entwickelt. Der Vortrag wird diesen Schutz durch Recht erläutern, auch auf Widersprüche und Unzulänglichkeiten des Schutzkonzeptes hinweisen. Er wird die Chancen wissenschaftlicher Forschungen aufzeigen, die Perspektiven gegen eine Resignation eröffnen, und die Ehrbarkeit der Klimaschutzinitiativen verteidigen.

Der Vortrag wird diese Entwicklung skizzieren, praktische Folgerungen für die Gegenwart ziehen, auch Widersprüche und Selbstgefährdungen dieses Konzepts aufdecken.


Zur Person: Paul Kirchhof studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und München. Von 1975 bis 1981 war er ordentlicher Professor für Öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Steuerrecht der Universität Münster. Von 1976 bis 1978 war er Prorektor der Universität Münster und Stellvertreter des Rektors. Seit 1981 lehrt er als Ordentlicher Professor für öffentliches Recht an der Universität Heidelberg und ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg. 1984 und 1985 war er Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg und von 1987 bis 1999 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Von 2000 bis 2011 leitete er die Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch beim Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. 2000 ist er zum ordentlichen Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften gewählt worden. Seit 2013 ist er Seniorprofessor distinctus der Universität Heidelberg. Von 2013 bis 2015 war er Präsident der Akademie.

 

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