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Verträge

Diese Seite bietet Informationen zu bestimmten Vertragsarten sowie zum Vorgehen bei Neuabschluss eines Arbeitsvertrags.

Werk- und Honorarverträge

Beim  Werkvertrag (PDF)  schulden die  Auftragnehmenden  der  Auftraggeberin  (hier  die  Akademie)  die Herstellung  des  vereinbarten  Werkes.  Die  Akademie  wiederum  schuldet  als  Gegenleistung den  Werklohn.  Die  Auftragnehmenden  verpflichtet  sich  zur  Herbeiführung  eines  bestimmbaren Arbeitsergebnisses  (Erfolges)  im  Austausch  gegen  die  Leistung  einer  Vergütung.

(Beispiele: Übersetzung  eines  Werkes,  Herstellung  eines  Gegenstandes,  Programmierung  eines  EDV-Programms). Dabei gilt das Prinzip: Lohn NACH Erbringung der Leistung. Der Werklohn kann daher nie im Voraus ausgezahlt werden.

In Ausnahmefällen kann ein Teil des Lohnes (weniger als die Hälfte) nach Erbringung von Teilleistungen ausgezahlt werden.  Im Rahmen eines Honorarvertrages (PDF) über freie Mitarbeit wird eine entgeltliche Dienstleistung vereinbart, wobei hier im Gegensatz zum Werkvertrag das ordnungsgemäße Tätigwerden als solches ausreicht,  ein Erfolg im Sinne von abzunehmenden Arbeitsergebnissen  wird nicht geschuldet.  (Beispiele:  Abrechnung  auf  Stundenbasis,  Pflege  eines  spez.  EDV-Programms, Recherchen im Rahmen eines Projektes). 

Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis:

Beschäftigung (§ 19 EStG)Selbständigkeit (Werk-/Honorarvertrag, §§ 15 und 18 EStG)
Arbeitsvertrag, BeamtenverhältnisWerk-/Honorarvertrag
Lohn, Gehalt, BezügeWerklohn/Honorar
WeisungsgebundenheitWeisungsfreiheit
In Räumen und mit Arbeitsmitteln des ArbeitgebersIn eigenen Räumen und mit eigenen Arbeitsmitteln
Einbindung in Betrieb und OrganisationKeine Einbindung
UrlaubsanspruchKein Urlaubsanspruch
Krankengeld/LohnfortzahlungKein Krankengeld/Lohnfortzahlung
Einstellungsunterlagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem TV-L beschäftigt werden

Hinweis:
Die einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keine Tätigkeiten für die Akademie ausführen, bevor ein von beiden Seiten unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Die Verantwortung dafür liegt bei der Projektleitung.

Um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter einzustellen geben Sie bitte folgende Unterlagen vier Wochen vor dem gewünschten Arbeitsanfang bei der Geschäftsstelle der Akademie ab (Die Formulare sind im Intranet unter 'Formulare' verfügbar.):

Von der Mitarbeiter/in auszufüllen

  • Personalbogen (erhältlich in der Geschäftsstelle)
  • Belehrung
  • Formular „Auszahlung der Bezüge“
  • Formular „Erklärung zur Sozialversicherung“
  • Formular „Erklärung Zusatzversorgung“
  • Antrag auf Vermögenswirksame Leistungen
  • Bei wissenschaftlichen MA mit Befristung: Formular „Vorbeschäftigungen“
  • Antrag auf eine Projektnummer für die dienstliche E-Mailadresse

Zusätzlich von der Mitarbeiter/in anzufordern

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse
  • Abschlusszeugnis Universität
  • Vorbeschäftigungen (Beschäftigungen nach dem Hochschulstudium, z.B. Kopien letzter Arbeitsverträge)
  • Promotionsurkunde

Von der Forschungsstellenleitung auszufüllen

  • Antrag auf Einstellung
  • Tätigkeitsdarstellung
Einstellungsunterlagen für eine studentische/wissenschaftliche Hilfskraft

Hinweis:
Die einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keine Tätigkeiten für die Akademie ausführen, bevor ein von beiden Seiten unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Die Verantwortung dafür liegt bei der Projektleitung.

Um eine studentische/wissenschaftliche Hilfskraft einzustellen sind folgende Unterlagen vier Wochen vor dem gewünschten Arbeitsanfang bei der Geschäftsstelle der Akademie abzugeben (Die Formulare sind im Intranet verfügbar.):

Von der Hilfskraft auszufüllen

  • Personalbogen (erhältlich in der Geschäftsstelle)
  • Belehrung
  • Formular "Auszahlung der Bezüge"
  • Formular "Erklärung zur Sozialversicherung"

Zusätzlich von der Hilfskraft anzufordern

  • Lebenslauf (falls vorhanden)
  • Lichtbild
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Studienbescheinigung
  • Abschlusszeugnis Universität (falls vorhanden)

Von der Forschungsstellenleitung auszufüllen

  • Antrag auf Einstellung