Richtlinien für angemessenes Verhalten

Erstmals verabschiedet vom Vorstand der Heidelberger Akademie der Wissenschaften am 15. Mai 2018. Die zuletzt überarbeitete Version wurde am 18. Oktober 2021 beschlossen.

Präambel

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts und wissenschaftliche Akademie des Landes Baden-Württemberg trägt die Heidelberger Akademie der Wissenschaften eine besondere Verantwortung in der Gesellschaft. Daher hat die Akademie diese Richtlinie verabschiedet, die grundlegende Verhaltensprinzipien festlegt, welche für das Handeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Vorgesetzten leitend sein sollen. Die Akademie verpflichtet sich zu diesen Richtlinien.

Leitsätze

Die Richtlinie benennt grundsätzliche Anforderungen an die Tätigkeiten und Handlungsweisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Akademie sowie deren Vorgesetzte. Sie stellt Schwerpunkte heraus, die in der Praxis besondere Bedeutung haben. Mit der Richtlinie soll jede und jeder Einzelne zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigt werden. Die Ausgestaltung der Richtlinie an der Akademie ist in weiterführenden Unterlagen erläutert, auf die jeweils verwiesen wird.

a) Integrität im Geschäftsverkehr

Die Akademie orientiert sich am Verhaltenskodex des Bundes und des Landes Baden-Württemberg zur Korruptionsprävention (bekanntgegeben durch das Ministerium für Wissen- schaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg). Über interne Angelegenheiten der Akademie ist gegenüber Dritten grundsätzlich Stillschweigen zu bewahren.

b) Transparente und ordnungsgemäße Verfahren

Personenbezogene Entscheidungsprozesse werden durch Ordnungen geregelt, die sachgemäße Entscheidungen möglich machen und die beteiligten Personen schützen. Geschäftsprozesse sind angemessen und transparent zu dokumentieren. Die korrekte und vollständige Erfassung rechnungslegungsrelevanter Informationen ist durch ein adäquates Kontrollsystem sichergestellt. Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Regelungen werden beachtet (Bewirtschaftungsgrundsätze, Vergabegrundsätze, Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit etc.).

c) Trennung von dienstlichen und privaten Interessen

Private Interessen werden von denen der Akademie strikt getrennt. Bei Personalentscheidungen, Prüfungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen ausschließlich sachliche Kriterien.

d) Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis

Die Akademie trägt im Rahmen ihrer Befugnisse dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Vorgesetzte die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis befolgen. Näheres ist in den „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften“ festgelegt, welche vom Plenum der Akademie bewilligt wurden. Die DFG hat diese Richtlinien zustimmend zur Kenntnis genommen.

e) Personalrat

Der Personalrat wird in Fällen von unangemessenem Verhalten entsprechend den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen in Beratungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen.

f) Schutz des geistigen Eigentums

Wissenschaftliche Erfindungen und anderes geistiges Eigentum dürfen ohne Autorisierung durch die oder den Berechtigten nicht benutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Schutzrechte Dritter sind zu respektieren.

g) Soziale Verantwortung

Die Akademie fördert Chancengleichheit, Vielfalt und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

h) Fairer Umgang am Arbeitsplatz

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Vorgesetzte begegnen sowohl einander als auch Gästen mit Respekt und Sachlichkeit.

i) Kontinuierliche Verbesserung

Die Akademie nimmt neue Anforderungen konstruktiv auf. Im Sinne eines hohen Qualitäts- anspruchs werden Beschwerden und Verbesserungsvorschläge zügig und fair überprüft und bearbeitet.