Ombudsperson "Gute wissenschaftliche Praxis"
Prof. Dr.-Ing. habil. Gerhart Eigenberger
Ombudsperson seit 2018
Math.-nat. Klasse: ordentliches Mitglied seit 2001
Einrichtung: Universität Stuttgart
E-Mail (dienstl.): gerhart.eigenberger@icvt.uni-stuttgart.de
Internet: www.icvt.uni-stuttgart.de/institut/team/Eigenberger-00001/
Zuständigkeiten und Aufgaben dieser Ombudsperson
Zur Beratung, Vorprüfung und Schlichtung von Konfliktfällen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis hat die Akademieleitung aus der Mitte der Mitglieder eine neutrale und persönlich integre Ombudsperson bestimmt. Die Ombudsperson hat insbesondere die Aufgabe, bei einem an sie herangetragenen Verdacht auf Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis den Beteiligten als Ansprechpartner unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit beratend zur Verfügung zu stehen. Zudem wird die Ombudsperson die Aufklärung des Sachverhalts betreiben und je nach Ergebnis weitere Schritte einleiten. Näheres können Sie aus den Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis entnehmen.
Kommission Gute wissenschaftliche Praxis
Zuständig für die Durchführung einer förmlichen Untersuchung ist die Kommission Gute wissenschaftliche Praxis der Akademie. Sie besteht aus je einem ordentlichen Mitglied jeder Klasse und zwei Mitarbeitenden.
Ombudsperson "Partnerschaftliches Miteinander"
Dr. Matthias Dall'Asta
Ombudsperson seit 2022
Mitarbeiter in der Forschungsstelle "Melanchthon-Briefwechsel"
E-Mail (dienstl.): Matthias.DallAsta@hadw-bw.de
Internet: https://www.hadw-bw.de/mitarbeiter/dr-matthias-dallasta
Zuständigkeiten und Aufgaben dieser Ombudsperson
Die Ombudsperson „Partnerschaftliches Miteinander“ wird einvernehmlich von Personalrat und Vorstand für eine Amtszeit von vier Jahren benannt. Zur Beratung, Vorprüfung und Schlichtung von Konfliktfällen in Fragen von Mobbing, Diskriminierung, Stalking, sexueller Belästigung o.ä. kann sie jederzeit angesprochen werden. Auch sie steht unter der Wahrung strikter Vertraulichkeit beratend zur Verfügung. Fälle, die nicht von der Ombudsperson geklärt werden können, leitet sie an die „Kommission für partnerschaftliches Verhalten“ weiter. Weitere Informationen können den "Richtlinien für partnerschaftliches Verhalten" entnommen werden.
Kommission für partnerschaftliches Verhalten
Die „Kommission für partnerschaftliches Verhalten“ besteht aus vier Personen. Zwei Personen werden vom Personalrat aus dem Kreis der Mitarbeitenden benannt, zwei Personen werden vom Vorstand aus dem Kreis der Akademiemitglieder benannt.