Persönliche Voraussetzungen der künftigen Kollegiatinnen und Kollegiaten
Bei einer Antragstellung müssen Sie
- promoviert oder habilitiert sein,
- bei der Aufnahme in der Regel nicht älter als 35 Jahre sein (Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt),
- an einer Forschungsinstitution in Baden-Württemberg arbeiten,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht auf eine Lebenszeitprofessur berufen sein.
Jede Antragsskizze und jeder Vollantrag muss in sich interdisziplinär angelegt sein, d.h. dass die Antragsteller bereits im Projekt selbst über Fachdisziplinen hinweg kooperieren sollen. Im Rahmen des Vollantrags soll dargelegt werden, wie durch interdisziplinäre Zusammenarbeit ein Beitrag zu der Erforschung des Projekt- bzw. Ausschreibungsthemas geleistet werden kann.
Die finanzielle Förderung beginnt zum 01.01.2021 und ist auf drei Jahre angelegt. Sie kann unter Vorbehalt der Haushaltsmittel nach einer erfolgreichen Begutachtung der im Projekt erzielten Resultate und einem Verlängerungsantrag um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Sie soll so bemessen sein, dass die Kollegiatinnen und Kollegiaten in ihren Vorhaben und den regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen zum Rahmenthema im WIN-Kolleg hinreichend unterstützt werden. Es können Personal-, Hilfskraft- und Sachmittel beantragt werden. Großgeräte können nicht beantragt werden. Es werden keine Räumlichkeiten während der Förderung von der Akademie zur Verfügung gestellt.
Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten zudem die Bereitschaft zur Kooperation mit den anderen geförderten Kollegiatinnen und Kollegiaten innerhalb des Rahmenthemas „Stabilität und Instabilität von Zuständen – Schlüssel zum Verständnis von Umbrüchen, Wendepunkten und Übergangsphasen?“ mitbringen. Die Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen der Akademie (2x im Jahr) bzw. den Sitzungen des WIN-Kollegs (4x im Jahr) sind verpflichtend.
Bitte beachten Sie auch die Angaben zur Antragstellung