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Vademecum

Das Vademecum ist eine unvollständige Zusammenstellung von Kerninformationen, die den Arbeitsalltag betreffen und bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen. Es gibt Hinweise zu den häufigsten Vorgängen, wie z.B. Übernachtungen auf Dienstreisen (Ab wann ist das möglich?), Beschaffungen (Kann man "einfach so" einen Computer beim Laden um die Ecke kaufen?) oder Bewirtungsausgaben (Werden mir Trinkgelder eigentlich erstattet?). Es enthält außerdem eine Auswahl an hilfreichen Links und Dokumenten.

Das Vademecum erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen zu Einzelfällen wenden Sie sich wie immer gerne an Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Geschäftsstelle.

Öffentlicher Dienst des Landes

Informationen zum Tarifvertrag, zur Entgelttabelle, zum Stand der Tarifverhandlungen und allem Rund um den öffentlichen Dienst des Landes erhalten Sie unter: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/.

Gehalt

Über das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) läuft die Auszahlung von Gehältern der Angestellten der Akademie. Bei Fragen zu Ihrem Gehaltszettel wenden Sie sich bitte direkt an den oder die Sachbearbeiter/in beim Landesamt, da die Akademie keinen Einfluss auf die Berechnung Ihres Gehalts hat (z.B. bei Fragen zum Krankenkassenbeitrag). Die Kontaktdaten Ihres Sachbearbeiters finden Sie auf Ihrem Gehaltszettel.

Die Homepage des LBV bietet zahlreiche Informationen zu finanziellen Angelegenheiten und Anträgen. Zur Homepage gelangen Sie über folgenden Link: https://lbv.landbw.de/startseite

Hier finden Sie außerdem einen Zugang zu nützlichen Vordrucken des LBV: https://lbv.landbw.de/vordrucke.

Zusatzrente

Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist die private zusätzliche Altersvorsorge für Angestellte im öffentlichen Dienst. Auf deren Homepage finden Sie Informationen zur Versicherung und Rente über die VBL: https://www.vbl.de/.

Visitenkarten

Jede nach dem TV-L angestellte Person kann eine Visitenkarte der Akademie erhalten. Wenden Sie sich dafür gerne an das Presse-Team unter der E-Mailadresse presse@hadw-bw.de.

Weiterbildungsangebote / Bildungsurlaub

Falls Sie Interesse an einem Bildungsangebot haben wenden Sie sich bitte vorab bezüglich der konkreten Antragsmodalitäten sowie dem Verfahrensablauf direkt an die zuständige Personalsachbearbeiterin:

Kathleen Schulz
Tel. (0 62 21) 54 34 77
kathleen.schulz@hadw-bw.de

Beschäftigte haben in Baden-Württemberg nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) sowie in Hessen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) die Möglichkeit Bildungszeit (Bildungsurlaub) zu nehmen:

Dies bedeutet, dass Beschäftigte in Baden-Württemberg und Hessen einen Anspruch darauf haben, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen.

Die Bildungsfreistellung kann genutzt werden für:

  • berufliche Weiterbildung
  • politische Weiterbildung
  • Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten

Link zur Seite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/

Link zur Seite "Arbeitswelt Hessen" mit Informationen zum Bildungsurlaub: https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-beschaeftigte/bildungsurlaub-was-ist-das/

Alle Dienstreisen werden nach dem Landesreisekostengesetz von Baden-Württemberg (LRKG) abgerechnet, das Sie unter folgendem Link einsehen können: Landesreisekostengesetz von Baden-Württemberg.

Die wichtigsten Tipps

Übernachtungen auf Dienstreisen werden erst erstattet, wenn man:

  • beim Anfang der Dienstreise vor 6 Uhr (April - September) oder vor 7 Uhr (Oktober - März) aus dem Haus  gehen müsste
  • beim Ende der Dienstreise nach 22 Uhr zu Hause ankommen würde.

Reisekosten werden nur bis sechs Monate nach Ende der Reise erstattet. Daher bitte die Erstattung der Reisekosten rechtzeitig beantragen.

Flüge und Bahnfahrten sollten, vor allem bei Inlandsreisen, über das Reisebüro des Landes Baden-Württemberg gebucht werden. Im Falle der Deutschen Bahn und dem öffentlichen Personennahverkehr können Tickets auch direkt gekauft werden. Falls Sie bei der Reise mit dem Flugzeug nicht über das Reisebüro des Landes buchen möchten, müssen Sie mit dem Dienstreiseantrag ein Vergleichsangebote für die Reise vorlegen.

Werden Dienstreisen mit einer Urlaubsreise oder einer anderen privaten Reise verbunden, wird die Reisekostenvergütung so bemessen, als ob nur die Dienstreise durchgeführt worden wäre. Die Reisekostenvergütung darf die sich nach dem tatsächlichen Reiseverlauf ergebende Reisekostenvergütung nicht übersteigen. Bei Flugreisen ist daher darauf zu achten, dass zusammen mit dem Dienstreiseantrag ein Vergleichsangebot vorgelegt wird.

Formulare für Dienstreisen

Es gibt im Intranet unter "Formulare" verschiedene Antragsformulare für die folgenden Fälle:

  • Genehmigung einer Dienstreise des Mitarbeiter / der Mitarbeiterin
  • Feststellung des dienstlichen Interesses an einer Reise
  • Dienstreise ins EU-Ausland und Schweiz
  • Dienstreise ins EU-Ausland und Schweiz (Hilfestellung)
  • Dienstreisen elektronisches Antragsverfahren A1 Formularvordruck LBV ab 2021
  • Dienstreiseantrag für Forschungsstellenleitungen / WIN-Kollegiaten / Akademie-Kollegiaten
  • Dienstreiseantrag für Gäste / Externe Personen

Die Abrechnung der Kosten einer Dienstreise werden über ein extra Formular durchgeführt (siehe im Intranet "Formulare").

Anmerkungen zum (Nicht-)Abschluss von Versicherungen

Betrifft z.B. Haftpflicht- oder Reiserücktrittskostenversicherungen für die Angestellten der Akademie: Grundsätzlich schließt die Akademie bzw. die Angestellten keine Versicherung ab.

Die Akademie unterliegt als landesunmittelbare juristische Person (Körperschaft des öffentlichen Rechts) dem sog. „Grundsatz der Selbstversicherung“ des Landes Baden- Württemberg gemäß Nr. 6 Ziffer 6.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 34 Landeshaushaltsordnung. Dort heißt es:

„6.1 Nach dem Grundsatz der Selbstversicherung versichert das Land seine Risiken grundsätzlich nur dann, wenn eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.“

Ausnahmen vom Grundsatz der Selbstversicherung sind nur unter Beachtung bestimmter Regelungen möglich. Dies ist im Einzelfall immer mit der Geschäftsstelle der Akademie vorab zu besprechen, beispielsweise für besonders gelagerte Einzelschadens- und Haftungsrisiken (etwa zur Erfüllung der Bedingungen von Leihgebern besonders wertvoller Ausstellungsstücke).

Insbesondere Reiserücktrittskostenversicherungen sind grundsätzlich nicht aus Projektmitteln im Akademienprogramm finanzierbar.

Drittmittel

Die Forschungsstellen inkl. der promovierten Mitarbeitenden sowie die ordentlichen Mitglieder können über die Akademie als antragstellende Institution Drittmittel einwerben. Die Geschäftsstelle verwaltet diese Drittmittel und kümmert sich um den zahlenmäßigen Nachweis.

Die Akademie kann Drittmittel von z.B. folgenden Organisationen verwalten:

  • DFG
  • AvH
  • DAAD
  • BMBF
  • Nationale Stiftungen

Drittmittel von der Europäischen Union oder anderen internationalen Geldgebern kann die Akademie leider nicht verwalten. Falls Sie sich unsicher sind, fragen Sie gerne bei der Leitung des Referats "Wissenschaft und Digitale Infrastruktur" nach, ob die Mittel der fraglichen Institution übernommen werden können.

Wenn Sie die Absicht haben, einen Drittmittelantrag bei einem der genannten Förderorganisationen einzureichen, muss dies im Vorfeld dem Vorstand angezeigt und von ihm genehmigt werden. Benutzen Sie bitte dafür das entsprechende Formular "Absichtserklärung an den Vorstand bei Stellung eines Drittmittelantrags" unter "Formulare" und dann "Sonstiges". Hintergrund ist, dass die Akademie durch ein Drittmittelprojekt anfallende Kosten und/oder Verpflichtungen abschätzen muss.

Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern

Reisekosten werden grundsätzlich nur bis sechs Monate nach Ende der Reise erstattet. Daher bitte die Erstattung der Reisekosten rechtzeitig beantragen.

Antrag durch das Formular „Übernahme von Reisekosten (für Gäste/Externe)“ (siehe im Intranet den Bereich "Formulare" (interner Link)).

Anmerkungen:

  • Daten und Uhrzeiten der An- und Abreise sind wichtig – können aber auch später mitgeteilt werden
  • Soll eine Tagespauschale ausgezahlt werden? (ja/nein)
  • Sollen Reisekosten von der Akademie übernommen werden? (ja/nein)
  • Werden Kosten für Unterkunft der Akademie in Rechnung gestellt oder sollen sie in der Tagespauschale enthalten sein?

Die Buchung der Flüge wird in der Regel über das Vertragsreisebüro der Akademie gemacht. Dafür können Sie sich gerne an Frau Schweigl-Braun wenden.

Für kurzfristige Aufenthalte in Heidelberg bucht Frau Schweigl-Braun gerne ein Hotelzimmer. Für längere Aufenthalte oder Aufenthalte in einer anderen Stadt beachten Sie bitte die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Wird eine Tagespauschale gewährt, kann die Auszahlung schriftlich oder per Mail angefordert werden. Hier ein Textbeispiel inkl. der für die Verwaltung wichtigen Informationen:

„Frau/ Herr ... wird vom ... bis ... als Gastwissenschaftler/in in unserer Forschungsstelle tätig sein. Hiermit bitte ich darum, die bereits genehmigte Tagespauschale für ihren/seinen Aufenthalt in ... auf folgendes Konto / auf mein Konto treuhänderisch zu überweisen."

Bei treuhänderischer Überweisung: „Ich verpflichte mich, Herrn/Frau ... den Betrag umgehend zu überreichen. Eine Quittung wird nach Übergabe des Geldes in der Verwaltung der Akademie abgegeben.“

Spätestens hier sind die Angaben der An- und Abreise notwendig, damit die genaue Reisedauer und damit die Höhe der Tagespauschale von der Verwaltung bestimmt werden können.

Die eigene Unterschrift auf diesem Schreiben reicht aus (Forschungsstellenleiter ist nicht notwendig).

Brandverhütung

Folgendes darf leider (u.a.) nicht gemacht werden:

  • Wasserkocher oder Geräte zur Essenszubereitung außerhalb der Teeküchen z.B. in Büroräumen nutzen
  • ortsveränderliche Koch-, Heiz- oder Wärmegeräte z.B. Wasserkocher und Heizgeräte für das eigene Büro mitbringen und dort verwenden
  • Kerzen oder offenes Feuer in den Räumen nutzen
  • PCs und Laptops über Nacht eingeschaltet lassen – es sei denn, es gibt zwingende Gründe, die Geräte nicht herunterzufahren

In der Teeküche müssen zur Reduzierung der Brandgefahr die Elektrogeräte auf feuerfesten Unterlagen wie Glasplatten, Fliesen o.ä. stehen.

Sprechen Sie gerne Herrn Richard Gänzler (Tel. 54 32 75/Mail:  richard.gaenzler@hadw-bw.de) wegen einer feuerfesten Unterlage oder generell bei Fragen an.

Gute Tipps zum Brandschutz

Bitte prägen Sie sich Ihren Arbeitsplatz ein:

  •       Wo ist das nächste Telefon?
  •      Wo ist der nächste Feuermelder?
  •      Wo ist der nächste Feuerlöscher?
  •      Wo sind die nächstgelegenen Notausgänge?

Schadhafte Elektrogeräte, Kabel und Steckdosen müssen außer Betrieb genommen werden. Reparaturen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.

Rauchen ist nur in speziell ausgewiesenen Bereichen und im Freien zulässig. Kerzen und andere offene Flammen sind verboten.

Flure, Gänge und Treppenhäuser sind Ihre Fluchtwege und die Zugangswege der Feuerwehr. Dort dürfen keine elektrischen Geräte betrieben oder brennbare Gegenstände abgestellt werden. Zugestellte und blockierte Fluchtwege verzögern die Rettung.

Rauchabschlusstüren sollen die Verqualmung verhindern. Sie dürfen niemals mit Keilen oder anderen Hilfsmitteln aufgestellt werden. Parken Sie niemals auf den Zugangswegen der Feuerwehr oder vor Hydranten.

Bei Brandalarm verlassen Sie unverzüglich das Gebäude und begeben sich zum Sammelplatz. Informieren Sie sich vorab, wo der Sammelplatz ist. Erfragen Sie, wie an Ihrem Arbeitsplatz die Evakuierung im Brandfall organisiert ist.

Im Brandfall zuerst den Brand melden und dann eventuell bekämpfen. Eine telefonische Meldung bei der Berufsfeuerwehr (112) muss folgende Informationen enthalten:

  • Wo brennt es?
  • Was brennt?
  • Wie viel brennt?
  • Welche Gefahren?
Repräsentations- und Bewirtungsausgaben

Es gilt der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die dienstliche Notwendigkeit von beabsichtigten Repräsentations- und Bewirtungsausgaben ist stets zu prüfen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend genannten Beträgen um Höchstgrenzen handelt, die nicht überschritten werden dürfen. Bei einer Verausgabung über die jeweilige Höchstgrenze hinaus ist leider keine Erstattung möglich und die Ausgaben müssen privat finanziert werden.

Prüfen Sie bitte immer, ob Drittmittel entsprechend den Zweckbestimmungen eingesetzt werden. Repräsentationsausgaben aus Haushaltsmitteln müssen auf ein unabdingbares Maß begrenzt werden.

Die hier genannten Punkte sind eine Zusammenfassung und kurze Übersicht. Im Fall von Zweifel oder Widersprüchlichkeiten gelten immer die Landeshaushaltsordnung und die bestehenden Regelungen der zuständigen Organisation.

Was ist erlaubt
  • Bewirtung von Gästen der Akademie, sofern das dienstliche Interesse im Vordergrund steht (Einwerben von Drittmitteln etc.). Die Wertgrenze pro Essen inkl. Getränken liegt bei 50 €, bei ganztägigen Veranstaltungen bei 70 € pro Tag und Person. Die Bewirtung interner Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist im Rahmen der vorgenannten Veranstaltungen zulässig.
  • Sofern Veranstaltende mit der Ausrichtung von Klausurtagungen u. Ä. beauftragt werden und die für die Tagung erbrachten Leistungen (Bewirtung, Übernachtung etc.) in Summe der Akademie in Rechnung gestellt werden (keine individuelle Abrechnung mit den einzelnen Teilnehmenden), gelten die Höchstsätze der Bewirtungsrichtlinie der Akademie (Bewirtungskosten pro Person bis zu max. 50 € je Essen und max. 70 € je Tag). Bei der Auftragsvergabe sind die Beschaffungsrichtlinien und der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Verpflegungsmehraufwand kann in diesen Fällen (Abrechnung der gesamten Tagungsleistung - inkl. Bewirtung - gegenüber der Akademie) von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht geltend gemacht werden.
  • Sofern im Rahmen einer Konferenz an einem Konferenz-Dinner teilgenommen wird, gelten ebenfalls die Höchstsätze der Bewirtungsrichtlinie der Akademie, sofern erkennbar ist, wie hoch die Kosten des Dinners sind. Oft sind die Kosten des Dinners bereits im Teilnehmendenbeitrag enthalten. Verpflegungsmehraufwand kann in diesen Fällen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht geltend gemacht werden.
  • Bewirtung bei akademieinternen - nicht aber einrichtungsinternen - Besprechungen, wenn diese länger als 2 Stunden dauern oder bis in die Abendstunden andauern.
  • Anschaffung von Geräten zur Bereitung von Heißgetränken, wie Kaffeemaschine, Wasserkocher etc., sofern regelmäßig haushaltsrechtlich zulässige Bewirtungen von Gästen stattfinden und eine geeignete Räumlichkeit zur Verwahrung der Geräte vorhanden ist. Die Beschaffung von reinen Espressomaschinen ist jedoch nicht zulässig. Der Gebrauch der Geräte einschließlich des dazu benötigten Zubehörs ist ausschließlich für den oben beschriebenen dienstlichen Gebrauch einzusetzen.
  • Jubiläen oder Empfänge aus persönlichen Anlässen sind nur in besonderen Fällen zulässig. Auf ein Essen ist im Allgemeinen zu verzichten.
  • Aufwendungen für extern besetzte Gutachtungsgremien.
  • Werbemaßnahmen zur Profilierung der Akademie auf Kongressen. Hierunter fallen auch sogenannte „Give-aways“ (Wert kleiner 10 €), also kleine Werbegeschenke wie Kugelschreiber oder Kaffeetassen. Ebenso zulässig ist es, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter T-Shirts mit Akademielogo zum einheitlichen Auftritt bei Kongressen tragen.
  • Kleinere Geschenke, z. B. an Referentinnen und Referenten oder aus Anlass besonderer dienstlicher Ereignisse, und Gastgeschenke bei Dienstreisen (ein Blumenstrauß, eine Flasche Wein, Pralinen etc.), sofern diese eine sozial übliche Geste darstellen.
Was ist nicht erlaubt
  • Bewirtung von Personen, die nicht dienstlich eingeladen sind.
  • Bewirtung bei internen Besprechungen und Gremiensitzungen.
  • Bewirtung nach honorierten Gastvorträgen zusätzlich zur Reisekostenerstattung.
  • Zahlung von Trinkgeldern im Rahmen von Bewirtungen (Trinkgelder aus Drittmitteln dürfen nur dann bezahlt werden, wenn die Bestimmungen des Drittmittelgebers dies explizit zulassen. Diese ausdrückliche Genehmigung muss der Auszahlungsanordnung beigefügt werden).
  • Bewirtung über die Wertgrenze hinaus.
  • Überlassung von Flaschenpfand. (Dieses ist den Haushaltsmitteln zurückzuführen. Für in Verlust geratene oder zu Bruch gegangene Flaschen muss das Pfand nicht zurückgeführt werden.)
  • Geschenke an Mitglieder der eigenen Einrichtung oder deren Angehörige.
  • Glückwunsch-, Weihnachts- und Visitenkarten besonders teurer Qualität.
  • Beschaffung von Schmuck- und Dekorationsartikeln, wie Tannenbäumen etc.
  • Veranstaltungen geselliger Art, wie Geburtstagsfeiern, Ausflüge oder Weihnachtsfeiern.
Nachweise und Belege
  • Darstellung der sparsamen und zweckentsprechenden Verwendung der Mittel durch einschlägiges Formblatt, Teilnehmendenliste, Programm, Agenda etc.
  • Nachweis des dienstlichen Interesses und der Notwendigkeit einer Bewirtung (Programmheft etc.)
  • Detaillierte Darstellung der Ausgaben anhand der Originalrechnungen, keine pauschalen Rechnungen
  • Angabe der teilnehmenden Personen mit Nennung des vollen Namens, der Einrichtung und Funktion sowie des Grundes der Einladung.
Hinweis

Die Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang, wie z. B. das Angebot von Kaffee, Tee, Saft, Mineralwasser oder Gebäck stellt keine Bewirtung dar, sofern es sich um eine übliche Geste der Höflichkeit handelt. Dies gilt allerdings nur, wenn die betreffenden Anlässe einen Bezug zu den Aufgaben der Akademie aufweisen, wie beispielsweise im Fall von einrichtungsübergreifenden Besprechungen oder Treffen mit externen Funktionsträgern. Für einrichtungsinterne Besprechungen gilt diese Regelung allerdings nicht.

Gleitzeit

An der Akademie gibt es zwei Möglichkeiten der Arbeitszeit:

  • feste Arbeitszeiten (kein Arbeitszeitblatt führen, aber auch keine Plus- und Minusstunden möglich)
  • flexible Arbeitszeiten (Arbeitszeitblatt muss geführt werden, dafür kann man auch Plus- und Minusstunden machen = Gleitzeit)

Hier können Sie die Gleitzeitordnung der Akademie auf Deutsch (interner Link) oder auf Englisch (interner Link) einsehen.

Mobile Arbeit
  • An der Akademie ist leider keine Telearbeit oder HomeOffice möglich. Dafür hat sich die Akademie mit dem Personalrat auf ein Modell der mobilen Arbeit verständigt.
  • Hier können Sie die Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit (interner Link) auf Deutsch (interner Link) oder auf Englisch (interner Link) einsehen.
Clouddienste & kollaboratives Arbeiten

Über nubes.hadw-bw.de (externer Link) können Dokumente in unserer eigenen Cloud gespeichert und geteilt werden, zu der auch externe Nutzerinnen und Nutzer eingeladen werden können. Unsere Nextcloud-Instanz erlaubt die Synchronisation von Daten zwischen unterschiedlichen Geräten, plattformübergreifenden Zugriff und kollaboratives Arbeiten.

» Dokumentation (externer Link)

Audio- und Videokonferenzen

Mit meet.hadw-bw.de (externer Link) bieten wir unseren Mitarbeitenden eine eigene Big Blue Button-Instanz, einem lokal in der Akademie gehostetem System auf OpenSource-Basis an, das direkt im Browser läuft. Es wird für Besprechungen mit sensiblen Inhalten, wie etwa personenbezogenen Daten, empfohlen.

» Anleitung

Audio- und Videokonferenzen

Mit meet.hadw-bw.de (externer Link) bieten wir unseren Mitarbeitenden eine eigene Big Blue Button-Instanz, einem lokal in der Akademie gehostetem System auf OpenSource-Basis an, das direkt im Browser läuft. Es wird für Besprechungen mit sensiblen Inhalten, wie etwa personenbezogenen Daten, empfohlen.

» Anleitung

Projektmanagement

Für das langfristige Projektmanagement wird mit gaia.hadw-bw.de (externer Link) ein zentraler Dienst auf Basis der Freien Software Redmine angeboten, der die Verwaltung von Meilensteinen, Tickets und Projektzielen ermöglicht.

» Dokumentation (externer Link)

Kommunikation

Via haw-hermes.adw.uni-heidelberg.de (externer Link) steht eine Plattform zur Verfügung, mit der Nachrichten, Bilder und Dateien sicher ausgetautscht werden können.

Kontakt

Anfragen richten Sie bitte direkt an unseren IT-Support (interner Link).