Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW)

Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) erschließt als Großwörterbuch zur historischen Rechtssprache den rechtlich relevanten Wortschatz des Deutschen (samt weiterer westgermanischer Sprachen) vom Beginn der schriftlichen Aufzeichnung in der Spätantike bis ins frühe 19. Jahrhundert.

Behandelt werden neben Fachtermini des Rechts wie „Akzise“, „Pfefferlehen“ oder „Servitut“ auch Wörter der Allgemeinsprache, sobald ihnen in einem rechtlichen Kontext besondere Bedeutung zukommt; so gibt es im DRW beispielsweise Artikel zu „Kuß“, „lachen“ und „sinnlich“. Erläutert werden – heute oft vergessene – Berufe, Abgabenbezeichnungen, Münzen und Gewichte. Artikel wie „Acker“, „feiern“, „Nachbarschaft“ und „Saubär“ spiegeln den Alltag des Rechtslebens. Das DRW ist somit nicht nur ein zentrales Nachschlagewerk für Rechtshistoriker, sondern zugleich ein hilfreiches Instrument für alle, die mit historischen deutschen (oder westgermanischen) Texten arbeiten. Nicht zuletzt in der allgemein und frei zugänglichen Onlineversion wird das Wörterbuch daher auch weit über die deutschen Grenzen hinaus genutzt.

Fertiggestellt sind bislang rund 100.000 Wortartikel aus den Buchstabenbereichen „A“ bis „S“. Die Artikel werden von einem interdisziplinären Wissenschaftlerteam in der DRW-Forschungsstelle erarbeitet, aufbauend auf einem Archiv mit etwa 2,5 Millionen Belegen und einer wachsenden Textdatenbank. Das zugrunde liegende Corpus enthält etwa 8400 Titel – Quellen und Quellensammlungen unterschiedlichster Textgattungen aus den verschiedensten Regionen (vor allem Mittel-)Europas. Erfasst werden nicht nur Wörter aus allen Sprachstufen des Deutschen – Hochdeutsch wie Niederdeutsch –, sondern auch aus anderen westgermanischen Sprachen, etwa Altenglisch, Langobardisch, Altfriesisch und Mittelniederländisch.

1897 von der Preußischen Akademie der Wissenschaften begründet, wird das Wörterbuchprojekt seit 1959 von der Heidelberger Akademie betreut. Als eines der ersten Wörterbücher Deutschlands ging das DRW 1997/99 online. Die Retrodigitalisierung der alten Bände wurde durch eine Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft ermöglicht.

Publikationen der Forschungsstelle

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Das Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache

Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist kein enzyklopädisches Lexikon, sondern ein Wörter-Buch. Das heißt, es wird hier das einzelne Wort mit seinen Bedeutungen dargestellt, nicht ein Rechtsinstitut oder Rechtsbegriff mit seiner Geschichte und seinen verschiedenen Bezeichnungen, abgehandelt unter einem Oberbegriff.

Das Deutsche Rechtswörterbuch ist – als ein Wörterbuch der älteren Sprache – ein historisches Wörterbuch. Es behandelt die Sprache des Rechts vom Beginn der schriftlichen Überlieferung in lateinischen Urkunden der Völkerwanderungszeit bis etwa 1800. Für die heutige Rechtssprache müssen Sie in einem modernen Rechtswörterbuch nachschlagen. Es gibt solche beispielsweise von Creifelds und Köbler.

Weiter ist es ein Wörterbuch der deutschen Rechtssprache. "Deutsch" bezeichnet nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, als Oberbegriff die gesamte westgermanische Sprachfamilie, wie Jacob Grimm es in seiner Einleitung zum Deutschen Wörterbuch festgelegt hat, "so dasz gleichwohl die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen" [Band I, Leipzig 1854, p. XIV].

Und schließlich ist das Deutsche Rechtswörterbuch ein Wörterbuch der Rechtssprache. Der Begriff Rechtssprache bezeichnet keine Fachsprache im engeren Sinne, sondern den Allgemeinwortschatz in seinen rechtlichen Bezügen. Dargestellt wird, wie sich Rechtsvorstellungen und Rechtsinstitute in der Alltagssprache manifestiert haben. Das DRW enthält somit nicht bloß juristische Fachbegriffe, sondern auch alle Wörter der Allgemeinsprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird auch ein Adjektiv wie "nackt" behandelt – in seiner rechtsrelevanten Bedeutung "im Zustand der Nacktheit als Indiz für Ehebruch". Sie finden bei uns also Wörter wie "machen", "Kuß", "Kessel" und "Linde" ebenso wie "Litiskontestation", "Pfandkonstitution" und "Pfarracker".


Geschichte des DRW
1896/97

Das DRW wird als Unternehmen der damaligen Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften begründet. Es ist die klassische Epoche der deutschen Rechtsgeschichte, Namen wie Karl von Amira, Heinrich Brunner, Richard Schröder und Ulrich Stutz sind zu nennen, und es ist mit der Bearbeitung des Deutschen Wörterbuchs, des Etymologischen Wörterbuchs von Friedrich Kluge, des Schweizerischen Idiotikons und einigen anderen großen Mundartwörterbüchern eine Blütezeit der Lexikographie.

Der Gründungskommission des DRW gehörten die Rechtshistoriker Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, Otto von Gierke und Richard Schröder sowie der Historiker Ernst Dümmler und der Sprachhistoriker Karl Weinhold an. Der Heidelberger Rechtsgelehrte Richard Schröder übernahm die organisatorische Leitung - der Sitz des Wörterbuchunternehmens war also von Anfang an in Heidelberg. Die Gründungskommission veröffentlichte den Wörterbuchplan in der Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte und rief zur Mitarbeit am Wörterbuch auf. Mit Erfolg: bis zur Vollendung des ersten Wörterbuchbandes im Jahr 1932 haben sich rund 250 Personen an der Exzerption der Quellen beteiligt, darunter Studenten, "Ältere, Doktoren, Professoren, Archivbeamte, Lehrer und geschichts- und sprachkundige Laien aller Stände", wie Eberhard von Künßberg im Vorwort zum 1. Band des DRW zusammenfasst.

1917

Eberhard Freiherr von Künßberg wird die Leitung des Wörterbuchs übertragen. Er bewies dabei "größte Umsicht, feinstes sprachliches und juristisches Gefühl". Darüber hinaus bewahrte er das Wörterbuch seit 1933 vor Konzessionen an den damaligen Zeitgeist. Sein Tod 1941 und die Folgen des zweiten Weltkriegs brachten dem Wörterbuch tiefe Einbrüche, deren Auswirkungen sich bis in die siebziger Jahre fortsetzten.

1959

Die Heidelberger Akademie der Wissenschaften übernimmt die Trägerschaft für das Wörterbuch: bis zu diesem Zeitpunkt war es de iure noch der Deutschen Akademie in Berlin (Ost) als Rechtsnachfolgerin der Königlich Preußischen Akademie zugeordnet.

1970

Auftakt einer Reihe dringend erforderlicher Reformen des Unternehmens.

1971

Günther Dickel übernimmt die wissenschaftliche Leitung des Wörterbuchs.

1973

Heino Speer wird die Leitung der Forschungsstelle übertragen.

1985

Nach dem Tod G. Dickels übernimmt Speer auch die wissenschaftliche Leitung des DRW. Damit begann auch die schrittweise Einführung der elektronischen Datenverarbeitung.

1999

Mit der von der DFG geförderten weltweiten und kostenfreien Internetpublikation zunächst eines Teiles des Wörterbuchs werden auch nach außen sichtbare Erfolge erbracht. Inzwischen werden dem Internetnutzer annähernd alle bereits fertiggestellten Wortartikel sowohl in einer (voll recherchefähigen, vielfach verlinkten) elektronischen Fassung als auch als Online-Faksimile der Druckversion zur Verfügung gestellt. Dieses Onlineangebot wird durch Faksimiles und teils auch elektronische Volltextversionen zahlreicher Quelltexte mit zusätzlichen Recherchemöglichkeiten abgerundet.

2007

Mit dem Ruhestand von Heino Speer wird Andreas Deutsch zum Leiter der Forschungsstelle berufen.


Nicht weniger als fünf Bände des DRW (nämlich Band 7-11) wurden von Heino Speer gestaltet und wissenschaftlich geprägt. Er widmete sich nun verstärkt dem von ihm initiierten und geleiteteten DFG-Projekt DRQEdit, das zum Ziel hat, alle wichtigen deutschsprachigen Rechtstexte des 15. und 16. Jahrhunderts im Internet verfügbar zu machen. Inzwischen beschäftigt ihn vornehmlich die österreichische Rechtsgeschichte (vgl. sein Projekt RepÖstRG).

Das DRW wird nach einem festen Publikationsplan erstellt. Alle zwölf bis dreizehn Monate soll eine Doppellieferung abgeschlossen sein; fünf Doppellieferungen bilden einen Band. Jeder Band wird voraussichtlich über 5.000 Wortartikel enthalten, so dass der gesamte im DRW zu bearbeitende Wortschatz sich auf etwa 120.000 Wortartikel belaufen wird. Das Wörterbuchsprojekt soll 2035/36 abgeschlossen sein.

Als eines der ersten Wörterbücher Deutschlands ging das DRW 1999 online. Die komplette Retrodigitalisierung der alten Bände wurde durch eine Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft ermöglicht. Heute ist das Deutsche Rechtswörterbuch für alle frei im Internet zugänglich.

zum Online-Wörterbuch

Forschungsstellenleiter

Prof. Dr. iur. Andreas Deutsch (Rechtsgeschichte)
Diplôme de Droit comparé (Paris)

Ehemaliger Forschungsstellenleiter

Dr. iur. Heino Speer (Email-Link)
Dissertation (externer Link)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Baltikums-Beauftragter der Heidelberger Akademie der Wissenschaften und der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch

Prof. Dr. phil. Ulrich Kronauer (Email Link)


Wissenschaftliches Forschungsteam
  • Dr. phil. Almuth Bedenbender (Geschichte, EDV)
  • Birgit Eickhoff M.A. (Sprachwissenschaft, Lexikographie)
  • Dr. phil. Katharina Falkson (Sprachwissenschaft)
  • Dr. phil. Frank Grieshaber (EDV)
  • Dr. Heike Hawicks (Geschichte, Sprachwissenschaft)
  • Christina Kimmel-Schröder M.A. (Rechtsgeschichte)
  • Prof. Dr. Peter König (Kulturgeschichte)
  • Dr. phil. Bernhard Kreutz  (Geschichte)
  • PD Dr. Stefaniya Ptashnyk (Sprachwissenschaft)
Ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Ingrid Lemberg
  • Eva-Maria Lill

Bibliothek

Anke Böwe


Wissenschaftliche Hilfskräfte
  • Anja Haffner
  • Lea Tappenbeck
  • Anna Krebs
  • Lysann Runde

Mitglieder der projektbegleitenden Kommission
  • Prof. Dr. Anja Amend-Traut (Würzburg)
  • Dr. Jochen Apel (Heidelberg)
  • Prof. Dr. Albrecht Cordes (Frankfurt)
  • Prof. Dr. Wolfgang Frisch (Freiburg), Vorsitzender
  • Prof. Dr. Christian Hattenhauer (Heidelberg)
  • Prof. Dr. Willi Jäger (Heidelberg)
  • Prof. Dr. Wolfgang Kaiser (Freiburg)
  • Prof. Dr. Gerhard Köbler (Innsbruck)
  • Prof. Dr. Hanno Kube (Heidelberg)
  • Prof. Dr. Heiner Lück (Halle)
  • Prof. Dr. Ute Mager (Heidelberg)
  • Prof. Dr. Oskar Reichmann (Göttingen)
  • Prof. Dr. Jan Schröder (Tübingen)
  • Prof. Dr. Ingrid Schröder (Hamburg)
  • Prof. Dr. Angelika Storrer (Mannheim)
Bisher erschienene Bände

Das DRW erscheint seit Beginn im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger Weimar (externer Link) (heute Teil der Verlagsgruppe Springer Nature) und ist im Buchhandel erhältlich.

BandWortstreckeArtikelzahlErscheinungszeitraum
IAachenfahrt – Bergkasten11.2241914 – 1932
IIBergkaue – entschulden12.3141932 – 1935
IIIentschuldigen – Geleitleute9.8971935 – 1938
IVgeleitlich – Handangelobung7.5591939 – 1951
VHandanlegen – Hufenweizen9.6351953 – 1960
VIHufenwirt – Kanzelzehnt7.3681961 – 1972
VIIKanzlei – Krönung5.6841974 – 1983
VIIIKrönungsakt – Mahlgenosse5.5311984 – 1991
IXMahlgericht – Notrust6.1551992 – 1996
XNotsache – Ræswa5.8581997 – 2001
XIRat – Satzzettel5.0602003 – 2007
XIISau – schwedisch5.3032009 – 2013
XIIISchwefel – Stegrecht5.6082014 – 2018
XIV, Heft 1/2Stegreif -  Stocherwort1.1202019
XIV, Heft 3/4Stock - Subhypothek1.2932020
XIV, Heft 5/6Subjekt - Taufzeuge1.1802022
insgesamt 100.789 
Downloads
Verwandte Angebote im WWW

Hier finden Sie eine Linksammlung zu Nachschlagewerken, zu Rechtsgeschichte im Internet und zu Textcorpora. Im Rahmen von DRW Online finden Sie Links zu den uns bekannten Online-Versionen von Werken aus dem DRW-Quellencorpus.

I. Nachschlagewerke
Linklisten
Historische Wörterbücher / Dialektwörterbücher des Deutschen
Rechtshistorische und historische Nachschlagewerke
II. Rechtsgeschichte und Bilddatenbanken
III. Andere Textcorpora im Internet
Neues Info-Video

Filmporträt über das Deutsche Rechtwörterbuch

Der neue Fünfminuten-Film über die Forschungsstelle beschreibt, wie das Wörterbuch erstellt wird, gibt einen kurzen Einblick in Geschichte des Projekts und liefert ein paar Tipps und Tricks für die Benutzung der frei zugänglichen Onlineversion. Ein Klick auf das Bild genügt, um das Youtube-Video (als externen Inhalt) zu starten:

https://www.youtube.com/watch?v=lZ48jnx4wxU

Neues DRW-Doppelheft

DRW-Doppelheft „Bd. 14, Lieferung 7 und 8“ erschienen

Anfang 2023 konnte das vierte Doppelheft von Band 14 des Deutschen Rechtswörterbuchs abgeschlossen werden. Die Doppellieferung enthält 1118 Wortartikel - beginnend mit „taugbar“ und endend mit „Toppschilling“.

Für Band 14 hat der Verlag das Design des DRW leicht überarbeitet. Das Format der Lieferungen wurde hierbei an internationale Standards angepasst. Für den, der seine DRW-Bände binden lässt, bedeutet dies aber keine wesentliche Veränderung, da das Druckformat im Inneren gänzlich unverändert ist, die Bände daher bei der Bindung in das gewohnte Format beschnitten werden können.

 


DRW-Tagung
Abgeschlossene Tagung „Landrechte und Landrechtsreformationen“ vom 29. bis 31. März 2023

Nach der Tagung über „Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen“, zu welcher der Tagungsband bereits erschienen (s.u.) ist, folgte Ende März 2023 als Seitenstück ein Blick auf die Landrechte und Landrechtsreformationen. Diese ähneln im Kern ihrem städtischen Pendant, wirken oft wie Vorläufer der heutigen Gesetze. Geregelt werden nicht nur die Organisation des städtischen öffentlichen Lebens samt Strafrecht und Prozess, sondern auch die Belange der Bürger, etwa das Familien- und Erbrecht.

Vor ca. 500 Jahren sorgte die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland für eine neue Generation der territorialen "Kodifikationen", die oft von gelehrten Juristen verfassten sog. Landrechtsreformationen. Nicht immer waren sie vom römischen Recht durchdrungen, aber doch deutlich systematischer als ihre Vorläufer. Der aufblühende Buchdruck ermöglichte die Verbreitung in oft aufwändigen Ausgaben mit kunstvollen Titelblättern. Doch was sind die besonderen Merkmale der Landrechtsreformationen? Gibt es wesentliche Unterschiede gegenüber den Stadtrechtsreformationen?

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen stellten auf der Tagung bedeutende Landrechte und Landrechtsreformationen vor und diskutierten über deren Inhalte und Sprache. Ein Tagungsband ist geplant.

Das detaillierte Programm der Tagung finden Sie hier (pdf).


Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth gratulierte

125 Jahre Deutsches Rechtswörterbuch - Jubiläum von 2022

Was ist ein Schnatbaum? Und was ein Stirnenstößer? Diese und viele andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW). Das Großwörterbuch zur historischen deutschen Rechtssprache feierte 2022 sein 125-jähriges Jubiläum. 1897 wurde mit der Arbeit an dem heute an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften beherbergten Forschungsprojekt begonnen. Rund 100.000 Wortartikel sind bereits gedruckt – und jedes Jahr kommen 1000 Artikel hinzu.

Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth gratulierte

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth gratulierte der Heidelberger Forschungsstelle zu dem ungewöhnlichen Jubiläum. In seinem Grußwort betonte er das zentrale Verdienst des Deutschen Rechtswörterbuchs bei der Aufarbeitung der deutschen Rechtssprache. Das Wörterbuch mache die „sprachliche Dimension unserer geschichtlichen Fachsprache“ erfahrbar. Die „Erkenntnisse, die sich einstellen, wenn das Deutsche Rechtswörterbuch die Wurzeln unserer gegenwärtigen Rechtssprache freilegt“, seien beachtlich. Wörtlich fügte Harbarth hinzu:

„Im 125. Jahr des Deutschen Rechtswörterbuchs ist es an der Zeit, der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch für die Pflege und Bewahrung unseres historischen Sprachschatzes unseren tiefempfundenen Dank auszusprechen und unserer Bewunderung für das bislang Erreichte Ausdruck zu geben. Der Weg, der vor 125 Jahren angetreten wurde, ist schon ein weites Stück gegangen. Und doch bleibt ,vieles verschollen und verloren Geglaubte […] noch zu lösen‘ aus ,der ganzen Sprache sämtlicher Schatz‘, so Jacob Grimm in seiner ,Poesie des Rechts‘. Die Aufgabe bleibt also ebenso gewaltig wie bedeutend.“

1400 Jahre Sprachgeschichte in einem einzigen Wörterbuch

Das Deutsche Rechtswörterbuch bildet die gesamte Entwicklung der deutschen Rechtssprache ab – von den ältesten (west)germanischen Sprachzeugnissen bis ins 19. Jahrhundert hinein. So stammt beispielsweise der älteste Nachweis für das Wort „Graf“ aus einer Königsurkunde von 479 n.Chr. Im Artikel „absetzen“ findet sich sogar ein Beleg aus der Zeit vor 384 n.Chr. – aus der vergleichend herangezogenen gotischen Bibel des Bischofs Wulfila. Neben hoch- und niederdeutschen Quellen finden im DRW unter anderem langobardische, altenglische, altfriesische und mittelniederländische Texte Berücksichtigung. Denn nur so kann die mitteleuropäische Sprach- und Rechtsentwicklung adäquat abgebildet werden. Kaum ein anderes Wörterbuch deckt einen solch weiten Zeitrahmen ab.

Über 100.000 Wortartikel sind fertig

In alphabetischer Ordnung sortiert, beginnt das Deutsche Rechtswörterbuch mit dem Artikel „Aachenfahrt“. 2021 wurden die letzten mit „S“ beginnenden Artikel fertiggestellt. Die Doppellieferung 5-6 zu Band 14 – mit den Artikeln von „Subjekt“ bis „Taufzeuge“ befindet sich gerade im Druck. Erstellt wird das Wörterbuch von einem interdisziplinär arbeitenden wissenschaftlichen Team. „Unser Ziel ist es, die teils komplexen Wortbedeutungen möglichst allgemeinverständlich herauszuarbeiten“, berichtet Professor Andreas Deutsch, der das Projekt seit 2007 wissenschaftlich leitet. „Da das Wörterbuch außer dem juristischen Kernwortschatz auch juristisch relevante Wörter der Allgemeinsprache erläutert, ist das DRW nicht nur ein Nachschlagewerk für Juristen und Rechtshistoriker, sondern für alle historisch Interessierten. Das sehen wir auch sehr deutlich an den Nutzerzahlen im Internet“.

Ein Forschungsprojekt in fünf deutschen Staaten

1897 als Projekt der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin gegründet, begann die Arbeit am Deutschen Rechtswörterbuch im Deutschen Kaiserreich. Über Jahre hinweg durchsuchten bis zu 250 Freiwillige aus unterschiedlichsten Ländern Europas wichtige Rechtsquellen nach relevanten Wörtern. Sie verzeichneten aussagekräftige Belegstellen auf Karteikarten. Die am Ende rund 2,5 Millionen „Belegzettel“ wurden im „Wörterbuch-Archiv“ in Heidelberg gesammelt, der späteren DRW-Forschungsstelle. Erst 1914 konnten die ersten Artikel fertiggestellt werden. Dann erschwerten der Erste Weltkrieg und die bald nach Gründung der Weimarer Republik einsetzende Weltwirtschaftskrise die Arbeit. Während der Nationalsozialistischen Terrorherrschaft hatte Forschungsstellenleiter Eberhard von Künßberg unter Repressalien zu leiden, weil er mit einer jüdischen Frau verheiratet war. Doch er lenkte das Projekt unbeirrt von politischen Einflussnahmeversuchen. Künßbergs Tod und der Zweite Weltkrieg brachten die Wörterbucharbeit zeitweilig zum Erliegen. Der Neuanfang während der deutschen Teilung gestaltete sich schwierig: Formal trat die „Akademie der Wissenschaften der DDR“ die Nachfolge der Preußischen Akademie an, doch konnte die in Heidelberg ansässige DRW-Forschungsstelle von Berlin (Ost) aus weder betreut noch finanziert werden. Daher fand das DRW bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften seine neue Heimat. Das DRW war somit ein deutsch-deutsches Gemeinschaftsprojekt. Der Verlag saß in Weimar, der Druck erfolgte in der DDR. Noch vor der Deutschen Wiedervereinigung begann für das DRW die Digitalisierung. Neben den „Belegzetteln“ der Anfangsjahre dient seither ein elektronisches Textarchiv als Grundlage für die Artikelbearbeitung. Bereits 1997 ging das DRW als eines der ersten Wörterbücher Deutschlands mit ersten Artikeln ins Internet. Heute bietet DRW-Online zahlreiche zusätzliche Recherchemöglichkeiten, die weit über das hinausgehen, was sich die Gründungsväter von 1897 haben vorstellen können.


Neuer Sammelband

Band „Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen“ in der Schriftenreihe des DRW erschienen

Andreas Deutsch (Hg.), Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen (Akademiekonferenzen 32; Schriftenreihe des Deutschen Rechtswörterbuchs), 681 Seiten, ca. 50 Abbildungen, Preis: 68,00 € - 978-3-8253-4898-4, Heidelberg: Universitätsverlag Winter, 2021.

Mit der „Newen Reformacion“ der Reichsstadt Nürnberg (1479) beginnt die bis ins 17. Jahrhundert reichende Epoche der ,Stadtrechtsreformationen‘. Mit diesen modernisierten Stadtrechten, die fast wie Vorläufer heutiger Kodifikationen wirken, suchten die selbstbewussten Magistrate ihre Unabhängigkeit zu demonstrieren und nutzten hierzu den aufblühenden Buchdruck. Von am römischen Recht geschulten Juristen geprägt, sind die Stadtrechtsreformationen systematischer als ihre Vorläufer. Sie enthalten aber oft weniger römisches Recht, als zu erwarten wäre.

Der Band porträtiert diese Quellengattung und liefert – in dieser Form erstmalig – Kriterien für ihre Abgrenzung. Um ein klares Bild auch im Unterschied zum älteren Recht zu gewinnen, werden nach einführenden Beiträgen zunächst einzelne mittelalterliche Stadtrechte vorgestellt. Dann folgen Beschreibungen der wichtigen Stadtrechtsreformationen und Beispiele gescheiterter Reformationen – auch mit Blick über den deutschsprachigen Raum hinaus.

Der Band enthält außer einer ausführlichen Einführung in die Thematik durch den Herausgeber Beiträge von Gerhard Köbler, Gerhard Dilcher, Arend Mihm, Bernd Kannowski, Katalin Gönczi, Dieter Pötschke, Almuth Bedenbender, Manshu Ide, J. Friedrich Battenberg, Heike Hawicks, Wendt Nassall, Klaus-Peter Schroeder, Johannes Laschinger, Anja Amend-Traut, Petr Kreuz, Sonja Breustedt, Christoph Becker und Stephan Dusil. Mehr Infos zum Band finden Sie beim Verlag: https://www.winter-verlag.de/de/detail/978-3-8253-4898-4/Deutsch_Hg_Stadtrechtsreformationen/

Adresse

Deutsches Rechtswörterbuch

Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften

Karlstr. 4 | 69117 Heidelberg

Telefon:  +49 (0) 6221/54 3271

Telefax: +49 (0) 6221/54 3369

E-Mail: drw [at] hadw-bw.de

 

Webredaktion dieser Projektseite

Prof. Dr. Andreas Deutsch

Weitere Forschungsprojekte

Forschungsstellen

Weltkarte der tektonischen Spannungen World Stress Map (Karlsruhe)


Der Forschungsschwerpunkt des Projektes lag in der Interpretation und numerischer Simulation der Spannungsdaten im Hinblick auf Spannungsquellen sowie regionalen und lokalen Spannungsfeldern.

Forschungsstellen

Der Tempel als Kanon der religiösen Literatur Ägyptens


Hauptziel des Projektes war es, eine Definition dessen zu finden, was das Wesen eines ägyptischen Tempels in griechisch-römischer Zeit ausmacht. Hierzu wurden erstmals die grundsätzlichen Textgattungen, die in den späten Tempeln zu finden sind, über eine detaillierte Form-, Motiv-, Struktur- und Inhaltsanalyse herausgearbeitet.